Veraltete Tätigkeitsmerkmale für Bibliotheken entfallen in den Kommunen

14.07.2016  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Verein Deutscher Bibliothekarinnen und Bibliothekare e.V..

Als letzter der drei großen öffentlichen Arbeitgeber hat sich die VKA, die „Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände“, im Rahmen der diesjährigen Tarifrunde mit der Gewerkschaft ver.di auf eine Entgeltordnung (EGO) geeinigt.

Diese tritt am 1. Januar 2017 in Kraft und stellt für Bibliotheksbeschäftigte in den Kommunen einen großen Durchbruch dar. Durch die Anwendung der „Allgemeinen Tätigkeitsmerkmale“ auf Bibliotheksbeschäftigte wird künftig die Eingruppierung bis EG 12 möglich.

Das Bibliothekswesen bleibt dennoch die einzige Branche, in der Bachelorabsolventen über das Einstiegsamt EG 9 niemals hinauskommen können – dann nämlich, wenn sie in einer Wissenschaftlichen Bibliothek der Länder arbeiten. Ausnahmen stellen nur das Land Hessen und wenige außertariflich vereinbarte Sonderfälle dar.

Die Personalverbände BIB und VDB wollen im nächsten Schritt erreichen, dass die Arbeitgeber der Länder nachziehen und die veralteten Tätigkeitsmerkmale für Bibliotheken streichen. Sonst droht die Abwanderung der qualifiziertesten Beschäftigten aus den Wissenschaftlichen Bibliotheken der Länder in die Kommunen und zum Bund.

Ausführliche Informationen zur VKA-EGO finden sich in der Zeitschrift BuB.


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