Kulturgutschutzgesetz: Georg Baselitz muss seine Bilder nicht abhängen lassen

23.07.2015  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Deutscher Kulturrat e.V..

Berlin, den 15.07.2015. Heute Mittag stellte Kulturstaatsministerin Prof. Monika Grütters MdB den ersten autorisierten, aber trotzdem noch vorläufigen, weil noch in der Ressortabstimmung befindlichen Referentenentwurf zur Novellierung des Kulturgutschutzgesetzes vor. Damit erklärte sie gleichzeitig alle in den letzten Wochen kursierenden Referentenentwürfe zu dieser Gesetzesinitiative für unautorisiert und damit nichtig.

Die jetzt autorisierte Fassung kann aus Geschäftsordnungsgründen der Bundesregierung noch nicht im Netz zugänglich gemacht werden.

Nationales Kulturgut ist nach diesem Entwurf Kulturgut, das sich im Eigentum von öffentlich-rechtlichen Trägern (z.B. Museen und Bibliotheken) befindet oder dauerhaft dort verwahrt wird. Mit Blick auf Dauerleihgaben in diesen Einrichtungen heißt es im autorisierten Referentenentwurf nun, dass dieser Schutz mit Kündigung oder Auslaufen des Leihvertrags endet. Auch kann der Leihgeber oder Depositar auch während der Leihzeit auf den Schutz als nationales Kulturgut verzichten.

Öffentlich diskutiert wurde ebenfalls, dass staatliche Institutionen ein umfangreiches Zutrittsrecht zu privaten Sammlungen eingeräumt werden sollte. Dieser Passus findet sich im autorisierten Entwurf nicht. Laut Auskunft von Kulturstaatsministerin Grütters hatten die Länder ein solches Zutrittsrecht gefordert, da dieses in den Denkmalschutzgesetzen der Länder vorgesehen ist und diese Praxis übertragen werden sollte.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: "In dem nun vorliegenden Referentenentwurf zum Kulturgutschutzgesetz sind einige wichtige Passagen, die in den letzten Tagen besonders kritisch in der Öffentlichkeit diskutiert wurden, entweder modifiziert oder gänzlich gestrichen worden. Zumindest für die Leihgaben in Museen wurde damit eine Lösung gefunden. Georg Baselitz und Gerhard Richter müssen ihre Bilder nicht mehr abhängen lassen. Mit der Vorlage des Referentenentwurfes beginnt jetzt das offizielle Gesetzgebungsverfahren, bei dem neben den Abgeordneten des Bundestages und der Landtage natürlich auch die Verbände eingebunden sind. Kulturstaatsministerin Monika Grütters hat den Weg für konstruktive Diskussionen geebnet."


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