Infoveranstaltung zum § 52a: Die VG WORT und ihr Pilotprojekt

31.03.2015  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V..

Meldeportal lizensiert urheberrechtlich geschützte Inhalte in den Intranets / Infos zu aktuellem Stand / Ziel: Planungssicherheit für Verlage

Die Verwertungsgesellschaft WORT und die Kultusministerkonferenz erproben in einem Pilotprojekt an der Universität Osnabrück ein Melde- und Lizenzportal, über das urheberrechtlich geschützte Werke, die unter § 52a UrhG in den Intranets von Hochschulen genutzt werden, erfasst und ggf. lizenziert werden könnten. Der Verleger-Ausschuss im Börsenverein des Deutschen Buchhandels organisiert in Kooperation mit der VG WORT eine Informationsveranstaltung, die Verlags-, Marketing- und Verkaufsleiter sowie Leiter der Lizenzabteilungen über den Status Quo des Lizenzportals aufklärt. Darüber hinaus beleuchten Experten rechtliche Voraussetzungen, die Titelmeldung über das Verzeichnis Lieferbarer Bücher (VLB) sowie die Anforderungen an die Verlagsangebote.

Die Veranstaltung unterstützt Teilnehmer bei der Planung ihres weiteren Vorgehens und bei Entscheidungen bezüglich ihres Programms zu den Semesterapparaten.

Montag, 13. April, 11 Uhr bis ca. 15 Uhr
Haus des Buches
Braubachstraße 16
Frankfurt am Main

Das gesamte Programm und Anmeldeformular: http://bit.ly/boev-52a

Der Bundestag hatte im November des vergangenen Jahres den sogenannten Intranet-Paragraphen 52a entfristet. Die zunächst nur bis Ende des Jahres befristete Regelung erlaubt Hochschulen, Inhalte aus Lehrbüchern in ihren Intranets zu Unterrichts- und Forschungszwecken zur Verfügung zu stellen. Der Bundesgerichtshof hatte zuvor festgelegt, welchen Umfang Auszüge aus Lehrbüchern auf der Grundlage dieses Paragraphen haben dürfen. Daraufhin hatten die Verwertungsgesellschaft Wort und die Kultusministerkonferenz das Pilotprojekt an der Universität Osnabrück gestartet.


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