Google, Facebook & Co.: Eine europäische gesetzliche Regelung ist Notwehr

20.03.2019  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Deutscher Kulturrat e.V..

Die Position der Rechteinhaber muss gestärkt werden, um künftig ihre Rechte gegenüber Online-Plattformen durchsetzen zu können.

Mit der umstrittenen Urheberrechtsreform will die EU das Urheberrecht an die heutige Zeit anpassen. Das ist auch dringend notwendig und überfällig.

Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, hat sich bereits im November des letzten Jahres zu den aktuellen Diskussionen in einer Stellungnahme „Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt“ positioniert. Zu den 257 Mitgliedsverbänden des Deutschen Kulturrates gehören Verbände aus verschiedenen künstlerischen Sparten (Musik, darstellende Künste, Literatur, bildende Kunst, Baukultur und Denkmalpflege, Design, Film, Rundfunk und audiovisuelle Medien sowie Soziokultur und kulturelle Bildung). Das Mitgliederspektrum umfasst dabei sowohl Verbände der Urheber und ausübenden Künstler als auch Verwerterverbände sowie Zusammenschlüsse von Bildungs- und Kulturinstitutionen.

Der Deutsche Kulturrat tritt für Kunst- und Meinungsfreiheit ein. Die Freiheit der Kunst wird auch dadurch gefährdet, dass den Künstlerinnen und Künstler die angemessene Vergütung für die Verwertung ihrer Werke im Internet durch die marktbeherrschenden Monopolisten vorenthalten wird. Für den Deutschen Kulturrat ist es essentiell, dass die Position der Rechtsinhaber gestärkt wird, damit sie künftig ihre Rechte gegenüber Online-Plattformen besser durchsetzen können, insbesondere um für die – zustimmungsbedürftige – Nutzung ihrer Werke eine angemessene Vergütung zu erhalten.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Ein freies Internet gibt es leider nicht! Amazon, Apple, Facebook, Google und Microsoft haben das westliche Internet längst unter sich aufgeteilt. Und jeder von uns braucht diese Monopolisten, um sich im Internet zu bewegen. So groß ihre Marktmacht ist, so groß ist auch ihr Unwille, für die von ihnen genutzten Werke eine angemessene Vergütung an die Künstlerinnen und Künstler zu bezahlen. Wenn diese Monopolisten heute anfangen würden, für das zu bezahlen, was sie nutzen, brauchen wir auch keine neuen Regelungen wie in Art. 13 der EU-Urheberrechtsrichtlinie. Wenn sie sich aber weiterhin weigern, vernünftige Lizenzvereinbarungen abzuschließen, ist eine neue europäische gesetzliche Regelung einfach Notwehr. Die Freiheit der Kunst ist auch in Gefahr, wenn Künstlerinnen und Künstler von ihrer Kunst nicht leben können.“



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