06.12.2018 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Deutscher Kulturrat.
Mit dem Inkrafttreten der EU-Richtlinie 2018/1713 am 04.12.2018 ist der Weg frei, den ermäßigten Mehrwertsteuersatz für E-Books in Deutschland einzuführen. Bislang war dies aufgrund europäischer Vorschriften nicht möglich.
Der Deutsche Kulturrat setzt sich bereits seit Langem für den ermäßigten Mehrwertsteuersatz für E-Books ein, da nicht erklärbar ist, dass ein gedrucktes Buch mit dem ermäßigten (7 Prozent) und das identische Werk als E-Book mit dem vollen Mehrwertsteuersatz (19 Prozent) belegt wird. Insbesondere von deutscher Seite wurde zusammen mit Frankreich auf EU-Ebene intensiv für entsprechende Regelungen geworben, um den ermäßigten Mehrwertsteuersatz für E-Books zu ermöglichen.
Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Es ist gut, dass nun endlich von europäischer Seite der Weg für den ermäßigten Mehrwertsteuersatz für E-Books freigemacht wurde. Nun kommt es auf die Bundesregierung an, schnell die neuen europäischen Regelungen in nationales Recht umzusetzen.“
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