26.04.2018 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Deutscher Bibliotheksverband e.V. (dbv).
Gemeinsam mit einem breiten Bündnis aus mehr als 50 europäischen Einrichtungen, Unternehmen und Start-ups, Journalisten und Bibliotheken, Presseverlagen und zivilgesellschaftlichen Organisationen wendet sich auch der dbv damit gegen ein europäisches Leistungsschutzrecht für Verlage und Nachrichtenagenturen. Nach Meinung der Verfasser wird der vorgeschlagene Artikel 11 weder Qualitätsjournalismus fördern noch einer freiheitlichen Presse dienen. Empirisch belegt wird dies durch die entsprechenden Ansätze in Deutschland und Spanien. Auch zahlreiche Untersuchungen zeigen, dass der Vorschlag negative Auswirkungen auf die Nachrichtenindustrie und den Zugang zu Informationen hat.
Das Bündnis fordert daher zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit, den vorgeschlagenen Artikel 11 zu streichen und stattdessen eine rechtliche Vermutungsregel in Betracht zu ziehen, wie sie bereits von führenden Urheberrechtler*innen Europas vorgeschlagen wurde.