03.12.2014 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Berufsverband Information Bibliothek e.V..
Der Berufsverband setzt sich für folgende Gesetzesänderung ein, die die Ausnahmetatbestände für Sonntagsöffnungen von Bibliotheken erweitert:
[...] § 10 Abs.1 Bundesarbeitszeitgesetz
Sofern die Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können, dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen abweichend von § 9 beschäftigt werden [...]
7. beim Sport und in Freizeit-, Erholungs- und Vergnügungseinrichtungen, beim Fremdenverkehr sowie in Museen und Bibliotheken, [...]1
Nach Auffassung des Berufsverbandes verdeutlicht das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig vom 26.11.2014 nachhaltig, wie wichtig eine Änderung des Bundesarbeitszeitgesetzes ist: Öffentliche Bibliotheken sind Orte der Begegnung, der Kommunikation und der Freizeitgestaltung. Sie sind niedrigschwellig, kommerzfrei, kostenlos zugänglich und deutlich mehr als ‚Ausleihstationen’.
Der Berufsverband Information Bibliothek betont,
Dem BIB ist die Meinung seiner Mitglieder sehr wichtig. Daher hat der Verband ein Diskussionsforum eingerichtet, in dem die Möglichkeit besteht, sich zum Thema Sonntagsöffnung intensiv auszutauschen. Das Forum ist nach dem Einloggen auf der Webseite unter
Weitere Informationen zu den vom Berufsverband aufgestellten Bedingungen für eine Sonntagsöffnung von Öffentlichen Bibliotheken finden Sie unter
Für Nachfragen steht Ihnen BIB Bundesvorstandsmitglied Prof. Tom Becker, FH Köln, zur Verfügung.
1 § 10 Abs. 1 Nr. 7 des Bundesarbeitszeitgesetzes. Dort heißt es zurzeit: [...] 7. beim Sport und in Freizeit-, Erholungs- und Vergnügungseinrichtungen, beim Fremdenverkehr sowie in Museen und wissenschaftlichen Präsenzbibliotheken, [...]