Das Vermögen

13.06.2024  — Von Arne UpmeierLinda SefrinGabriele Beger. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH

Mit dem Wechsel des Trägers muss auch das Vermögen auf den neuen Träger übergehen. Näheres wird in der Satzung, dem Überleitungsvertrag oder im Gesetz geregelt. Um das Vermögen festsetzen zu können, muss alles begutachtet, geschätzt und dann in ein Vermögensverzeichnis aufgenommen werden Dazu zählt nicht nur die Immobilie (soweit diese übergehen soll), sondern auch die Bestände, die Ausstattung, die Geräte etc. Dies kann nur ein Fachmann zuverlässig bescheinigen. Eigenschätzungen [...]

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