Ermächtigung zu ausführenden Bestimmungen

26.03.2024  — Von Arne Upmeier. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH

den Bibliotheksleiter ermächtigenWeil die Bibliothek in der Regel nicht ermächtigt ist, die eigene Benutzungsordnung zu ändern, empfiehlt es sich, den Bibliotheksleiter zu ermächtigen, „ausführende Bestimmungen“ zur Benutzungsordnung zu erlassen. Der Leiter kann dann zum Beispiel durch Aushang Regelungen treffen, dass Mäntel und Taschen in den Schließfächern im Foyer einzuschließen sind, wenn laut Benutzungsordnung nur allgemein Taschen und Mäntel in [...]

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