27.04.2016 — Ina Bulmann. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.
Bereits im Koalitionsvertrag hatte die SPD die Regulierung von Leiharbeit und Werkverträgen durchgesetzt. Denn häufig werden diese dazu missbraucht, Arbeitnehmer zu niedrigeren Preisen zu beschäftigen als es in regulären Arbeitsverhältnissen möglich wäre.
Im November 2015 war es dann so weit: Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) präsentierte den „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze“. Bundeskanzlerin Angela Merkel stoppte den Entwurf jedoch binnen weniger Wochen, da er über die Absprachen des Koalitionsvertrages hinausging.
Eine überarbeitete Version des Entwurfes wurde im Februar 2016 vorgelegt. Im Vergleich zur ersten Fassung wurden im Wesentlichen drei Änderungen vorgenommen:
Somit soll der Einsatz von Leiharbeitern im selben Betrieb auf 18 Monate begrenzt werden, damit sie kein Stammpersonal verdrängen. Die gleiche Bezahlung wie die Stammbelegschaft sollen Leiharbeiter nach neun Monaten erhalten. Abweichen darf ein Unternehmen von diesen Vorgaben nur, wenn andere Vereinbarungen mit Tarifpartnern bestehen.
Laut CSU ging aber auch dieser nachgebesserte Entwurf über den Koalitionsvertrag hinaus und lag seitdem auf Eis. Nach monatelangem Hin und Her hat Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) beim Koalitionsgipfel am 14. April nun grünes Licht erhalten: Ihr Gesetzesentwurf geht ohne weitere Änderungen in die Ressortabstimmung der Bundesministerien.
Damit ist der Weg für das anschließende Gesetzgebungsverfahren geebnet: Änderungen im Referentenentwurf sind prinzipiell zwar noch möglich, werden aller Wahrscheinlichkeit nach aber nur Detailfragen betreffen. Erklärtes Ziel ist und bleibt das geplante Inkrafttreten der Änderungen am 01. Januar 2017.
Quellen: Verlag Dr. Otto Schmidt, investing.com, rp-online.de
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