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Dekarbonisierung für den industriellen Mittelstand

15.04.2024  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

Die Europäische Kommission hat nun die beihilferechtliche Genehmigung für die Förderung der Dekarbonisierung in der Industrie durch Investitionshilfen im Rahmen der neuen Förderrichtlinie „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK)“ erteilt.

Mit der neuen Förderrichtlinie können künftig Investitionen der Industrie – und zwar konkret des industriellen Mittelstands – in klimafreundlichere Produktionsmethoden unterstützt und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen verringert werden. Die Förderung für Unternehmen kann bis zu 200 Millionen Euro betragen, bei einer Beteiligung der Bundesländer von einem Drittel.

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Der Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Robert Habeck hierzu:
"Mit der heutigen Beihilfegenehmigung durch die Europäische Kommission ist ein weiterer Schritt getan, um die energieintensiven Produzenten in Deutschland bei der Dekarbonisierung gezielt unterstützen zu können und Investitionen anzureizen. Wir ergänzen mit der neuen Förderrichtlinie unseren Instrumentenkasten und wollen gezielt auch den kleinen und mittleren Unternehmen helfen, beispielsweise bei Investitionen in eine stärkere Elektrifizierung ihrer Produktion. Dies ist ein wesentlicher Anschub für die grüne Produktion in Deutschland und damit auch eine Investition in unsere Wirtschaftskraft. Ich danke der Europäischen Kommission für die sehr konstruktive Zusammenarbeit und den zügigen Abschluss des Genehmigungsverfahrens."

Die BIK fördert künftig Investitionen aller Industriesektoren, die mindestens 40 Prozent CO2-Emissionen im Vergleich zu den bisherigen Emissionen einsparen, indem Unternehmen ihre Prozesse von fossilen Brennstoffen auf Strom oder erneuerbaren Wasserstoff umstellen. Förderfähig sind Projekte ab einer Million Euro Investitionsgröße, bei kleinen und mittleren Unternehmen ab 500.000 Euro. Bei Fördersummen über 15 Millionen Euro besteht ein Ko-Finanzierungserfordernis der Bundesländer im Umfang von 30 Prozent.

Geplant ist ein zeitnaher Start der BIK-Dekarbonisierungsförderung nach Abschluss des weiteren Verfahrens auf nationaler Ebene zur Verabschiedung der Förderrichtlinie. Die BIK wird dann das Förderangebot des BMWK ergänzen und die Lücke für Dekarbonisierungsprojekte kleineren Volumens schießen. Neben den Klimaschutzverträgen, die das BMWK Mitte März 2024 gestartet hat und die auf großvolumige Projekte zielen, gibt es so künftig auch ein konkretes Förderangebot für den industriellen Mittelstand und für kleine und mittlere Unternehmen.

Bild: Matthias Heyde (Unsplash, Unsplash Lizenz)

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