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Der Apostroph

19.05.2016  — Annika Thies.  Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.

Wann muss ich einen Apostroph setzen und wann darauf verzichten?

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Je näher die Fußball EM in Frankreich rückt, desto mehr werden wir in der Werbung mit französischem Käse, Baguette, Croissants und Wein konfrontiert, im TV oft untermalt von französisch anmutenden Wörtern und Chansons.

Der Apostroph oder – wie der Franzose sagen würde – l’apostrophe ist auch so ein französisch anmutendes Wort. Möglicherweise, weil es im Französischen so häufig verwendet wird. Immerhin enthält sogar das Wort l’apostrophe einen Apostroph.

Im Deutschen hingegen wird er deutlich seltener verwendet. Und wenn doch, dann auch noch häufig an der falschen Stelle.

Es gibt im Deutschen sozusagen vier Fälle zur Verwendung des Apostrophs:

  1. Fälle, in denen ein Apostroph gesetzt werden kann.
  2. Fälle, in denen ein Apostroph gesetzt werden muss.
  3. Fälle, in denen ein Apostroph nicht gesetzt werden darf.
  4. Fälle, in denen früher ein Apostroph üblich war, mittlerweile aber keiner mehr gesetzt werden sollte.

Wir werden uns in diesem Artikel hauptsächlich mit dem 2. und 3. Fall beschäftigen. Der Apostroph Teil 2 beschäftigt sich dann nächste Woche mit dem 1. und 4. Fall.

Ein Apostroph zeigt an, dass bei einem Wort einer oder mehrere Buchstaben ausgelassen wurden. Wenn die verkürzten Wortformen dadurch schwer lesbar oder missverständlich sind, wird ein Apostroph gesetzt.

Ohne Apostroph

Bei der Verschmelzung von Präposition und bestimmtem Artikel (aufs, fürs, durchs) wird kein Apostroph gesetzt. Genauso wenig bei Eigennamen, die im Genitiv stehen: Stefans Keks, Merkels Politik (hier gibt es einige Ausnahmen, dazu später mehr).

Mit Apostroph

Auslassungen im Wortinneren gelten allgemeinhin als schwer lesbar bzw. missverständlich. Daher sollte in solchen Fällen ein Apostroph gesetzt werden: M’gladbach (Mönchengladbach) oder Ku’damm (Kurfürstendamm).

Wenn ein Substantiv auf s, ss, ß, tz, z, x oder ce endet und kein Artikel davor steht, wird – im Falle der Verwendung des Genitivs – das –s mit einem Apostroph gekennzeichnet. Der Apostroph ersetzt das zusätzliche Genetiv-s. Diese Regel gilt auch, wenn das –s im Nominativ nicht ausgesprochen wird, was – um wieder zum Thema Frankreich zurückzukommen – bei französischen Städtenamen nicht unüblich ist: Wenn von Amiens' Kathedrale die Rede ist zum Beispiel.



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