Ausgabe 51/2025: »Wer soll dafür geradestehen?«
Ausgabe 51/2025: »Wer soll dafür geradestehen?«
Sehr geehrte Damen und Herren,
wenn Mitarbeitende Schulden nicht bezahlen können, dann kann es zur Lohnpfändung kommen. Hier ist die HR-Abteilung gefragt, denn sie muss sich darum kümmern, den pfändbaren Betrag korrekt zu berechnen – sonst kommen Haftungsrisiken auf den Arbeitgeber zu.
Schaffen Sie jetzt Sicherheit im heiklen Themenbereich Lohnpfändung und Gehaltsabretung, indem Sie sich im Live-Online-Seminar weiterbilden! Unsere Referentin führt Sie durch die wichtigsten Grundlagen und aktuellen Entwicklungen im Pfändungsrecht. Wussten Sie zum Beispiel, dass seit Oktober neue Formulare zur Lohnpfändung genutzt werden müssen – und auf welche Sonderfälle Sie unbedingt vorbereitet sein sollten?
Finden Sie den passenden Seminartermin, melden Sie sich für 2026 an und bilden Sie sich kompakt, praxisnah und verständlich weiter. Wir freuen uns auf Sie!
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