35/2010 - Arbeitsrecht: Graue Theorie kann teuer werden!
Sehr geehrte Damen und Herren,
das hatte sich Lars M. irgendwie anders vorgestellt...
Seine Stelle in der Personalabteilung hatte er direkt nach Abschluss seines Studiums begonnen. Doch schon jetzt, nach nur einem Jahr im neuen Job, muss sein Arbeitgeber Schadenersatz zahlen. Grund: Lars M. hatte eine Stellenanzeige für sein Unternehmen formuliert und darin einen "jungen, dynamischen Vertriebsleiter" gesucht - ein klarer Verstoß gegen das AGG. AGG, davon hatte Lars M. natürlich schon im Studium gehört. Aber dass er in der Praxis so penibel darauf achten muss - das war ihm nicht klar.
Damit Ihnen oder Ihren neuen Kolleg/-innen derlei kostspielige Fehler nicht unterlaufen:
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35/2010 Arbeitsrecht: Graue Theorie kann teuer werden! 31. August - 7. September 2010
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