15.05.2012 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesverband Deutscher Inkassounternehmen.
Berg griff eine Formulierung der Staatssekretärin im Bundesministerium des Innern Cornelia Rogall-Grothe auf, die zugleich Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnik ist; diese hatte in ihrem Eröffnungsstatement das Meldewesen als „informationelles Rückgrat der Verwaltung“ bezeichnet. In seinen Augen ist das Meldewesen auch das informationelle Rückgrat der Wirtschaft. Berg appellierte daher an die Politik, der Wirtschaft dieses Rückgrat „nicht zu brechen“.
Der BDIU-Geschäftsführer kritisierte insbesondere das vom Gesetzgeber angestrebte Verbot der Mehrfachnutzung von Melderegisterauskünften. Er beschrieb drei typische Fälle, die von dieser Regelung betroffen seien:
Berg warnte, dass ein Verbot von Mehrfachnutzungen der EMA-Auskünfte insbesondere den Onlinehandel vor große Schwierigkeiten stellen würde. So könnten Unternehmen durch die Mehrfachnutzung der Meldedaten ihren Kunden derzeit die beliebte Zahlungsform „Kauf auf Rechnung“ auch bei erstmaliger Bestellung anbieten. Falle diese Möglichkeit weg, würde dies zu mehr Bestellabbrüchen und damit erheblichen Umsatzeinbußen führen. Außerdem werde es für die Händler schwieriger, Betrugsabsichten zu erkennen. Höhere Zahlungsausfälle seien zu befürchten. Die Kosten dafür müssten die Händler auf den Preis umlegen – der ehrliche Kunde müsste also die Zeche bezahlen.
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