23.01.2012 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Ursula von der Leyen, Bundesministerin für Arbeit und Soziales:
Die Partnerschaft von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in den Betrieben macht Deutschland stark. Das hat sich gerade in der Krise wieder eindrucksvoll gezeigt. Zusammenstehen, Kooperation statt Konfrontation: Das zahlt sich bei allen Interessensunterschieden im Einzelfall am Ende für alle aus. Zusammen mit der Tarifpartnerschaft ist die Mitbestimmung eine unentbehrliche Bedingung für den Erfolg der deutschen Wirtschaft in der Welt.
| TIPP: „Dieses Seminar vermittelt erforderliche Kenntnisse i.S.v. § 37 Abs. 6 BetrVG. Der Arbeitgeber trägt die Kosten für das Seminar.“ |
|
Hier erfahren Sie mehr » |
Das ursprüngliche Betriebsverfassungsgesetz trat im November 1952 in Kraft und war in der Bundesrepublik der erste Schritt auf dem Weg zu einer institutionellen Stärkung von Arbeitnehmerrechten im Betrieb. Es blieb zunächst im Kern 20 Jahre unverändert.
Das Betriebsverfassungsgesetz hat die sozialen Beziehungen in Deutschland geprägt. Tragende Idee ist seit jeher die Verpflichtung zur vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Die im Grundsatz auf Partnerschaft angelegten Beziehungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern und die Teilhabe der Arbeitnehmer im Rahmen der betrieblichen Mitbestimmung sind Säulen des sozialen Friedens in Deutschland.
Zu den entscheidenden Änderungen der Novelle von 1972 zählten:
Fakten zum Betriebsverfassungsgesetz:
PS: Weitere Informationen über das Betriebsverfassungsgesetz »
Themen
Login
Bitte melden Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an.
Benutzerkonto anlegen
Sind Sie auf unserer Website noch nicht registriert? Hier können Sie sich ein neues Kundenkonto bei dashoefer.de anlegen.
RegistrierenHaben Sie Fragen? Kontaktformular
So erreichen Sie unseren Kundenservice:
Telefon: 040 / 41 33 21 -0
Email: kundenservice@dashoefer.de
Haben Sie Fragen zu unseren Produkten und Online-Angeboten?
Rückruf vereinbaren
Möchten Sie einen Rückruf vereinbaren?