15.05.2012 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V..
„Unser Positionspapier zeigt Beispiele auf, wie Mitglieder der Aufsichtsgremien den Abschlussprüfer stärker für die ihnen obliegende Überwachung des Vorstands einbinden, sich also zusätzliches Know-how beim ihm holen können“, erläutert Klaus-Peter Naumann, Vorstandssprecher des IDW. Er führt weiter aus: „Für uns Abschlussprüfer werden diese Empfehlungen Anregung sein, wie wir Aufsichtsräte bei der Überwachung der Geschäftsführung wirkungsvoll unterstützen, ihnen zusätzliches Know-how bringen können. In dem Maße, wie wir das Know-how von Aufsichtsrat und Abschlussprüfer verzahnen, steigt die Wahrscheinlichkeit, dass Unternehmensrisiken erkannt und ihnen wirksam entgegengetreten werden kann.“
Das IDW Positionspapier baut auf dem deutschen aktienrechtlichen Corporate Governance-System auf. Seine Grundzüge sind aber ebenso auf die Zusammenarbeit zwischen Abschlussprüfern und anderen, nicht gesetzlich gebildeten Überwachungsorganen, wie z.B. Beiräten, Gesellschafterausschüssen oder Verwaltungsräten in anderen Rechtsformen anwendbar. Dies gilt auch für die Regulierungsdiskussion in Europa. „Auch in Staaten mit einem monistischen Corporate-Governance-Modell sind diese Grundsätze für die Zusammenarbeit des Abschlussprüfers mit den sog. non-executive directors denkbar“, so Naumann.
Das IDW Positionspapier soll einen praxisrelevanten Beitrag zur aktuellen Reformdiskussion leisten und dazu beitragen, sachgerechte Lösungen im Interesse einer nachhaltigen und effizienten Corporate Governance zu finden. Es kann ein Baustein im Gesamtgefüge von eigenverantwortlichen Maßnahmen werden, um künftigen Finanz- und Wirtschaftskrisen vorzubeugen.
Naumann: „Wir hoffen, dass sich möglichst viele im Corporate Governance System Agierende mit unseren Positionen vertraut machen und sie mit konstruktiven aber auch kritischen Hinweisen begleiten und weiterentwickeln helfen. Konkretisierende Hinweise zu einer sachgerechten Ausgestaltung der Zusammenarbeit von Aufsichtsrat und Abschlussprüfer aus der Sicht des Aufsichtsrates bzw. Prüfungsausschusses sind dabei maßgeblich, damit deren Erwartungen angemessen berücksichtigt werden.“
Um den Meinungsbildungsprozess transparent zu gestalten, werden eingehende Vorschläge und Meinungsäußerungen auf der Webseite des IDW (www.idw.de) veröffentlicht.
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