Kultur gehört zur kritischen Infrastruktur

31.08.2023  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Deutscher Kulturrat.

Naturkatastrophen in den vergangenen Jahren, die Coronapandemie sowie der Ukraine-Krieg zeigen, dass eine bessere Risikoanalyse und Vorsorge erforderlich sind, um die Resilienz in der Kultur zu stärken. Der Deutsche Kulturrat begrüßt, dass mit dem Referentenentwurf des KRITIS-Dachgesetzes ein Vorschlag zur Identifizierung kritischer Infrastruktur vorgelegt wird.

Auch Kultureinrichtungen sowie speziell Kulturgut bewahrende Institutionen müssen sich auf Katastrophen unterschiedlichster Art besser vorbereiten, um ggfs. adäquat reagieren und damit die Folgen begrenzen zu können. In den aktuell geltenden zwischen Bund und Ländern abgestimmten Regelungen wird Kultur als kritische Infrastruktur geführt, weil ihr mit Blick auf die Identitätsstiftung eine besondere Rolle zukommt wie z. B. Theatern oder Konzerthäusern. In Kulturorten, wie Archiven, Bibliotheken und Museen, werden identitätsstiftende Kulturgegenstände und Dokumente aufbewahrt.

Mit dem KRITIS-Dachgesetz soll eine bundesweite Regelung zur Identifizierung kritischer Infrastruktur geschaffen werden. Hierzu gehört, dass sich Betreiber kritischer Anlagen beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) registrieren und alle vier Jahre auf Grundlage einer zu erlassenden Rechtsverordnung Risikoanalysen und -bewertungen durchführen.

Kultur wird im vorliegenden Referentenentwurf des KRITIS-Dachgesetzes nicht unter der kritischen Infrastruktur geführt, sondern es wird lediglich darauf verwiesen, dass Bund und Länder im Rahmen ihrer Zuständigkeiten resilienzsteigernde Maßnahmen festlegen können. Dies ist aus Sicht des Deutschen Kulturrates mit Blick auf den Sektor Kultur ein Rückschritt gegenüber der bisherigen Regelung mit Folgewirkungen für den öffentlichen Stellenwert der Kultur und ihrer Einrichtungen.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Wir fordern von der Bundesregierung, Kultur entsprechend der bisherigen Praxis als kritische Infrastruktur im KRITIS-Dachgesetzes aufzunehmen und entsprechend zu verankern. Damit würde Kultur wie bisher als kritische Infrastruktur geführt werden, das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe wäre weiter für den Kultursektor zuständig und müsste entsprechende Informationen vorhalten bzw. Beratungsaufgaben übernehmen. Weiter fordern wir in die Aufzählung im KRITIS-Dachgesetz von Bundesministerien mit denen das Bundesministerium des Innern und für Heimat einvernehmlich bestimmt, welche Infrastrukturen und Einrichtungen als kritisch anzusehen sind, die Beauftragte für Kultur und Medien aufzunehmen.“

Lesen Sie hier die Stellungnahme des Deutschen Kulturrates zum Referentenentwurf des Bundesministeriums des Innern und für Heimat zum „Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der CER-Richtlinie und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen“.

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