29.02.2024 — Von
. Quelle:Mit der Novellierung des LGG 2013 wurde die Funktion der Landesgleichstellungsbeauftragten (LGBA) gesetzlich verankert und die §§ 19a und 19 b neu eingefügt. Zwar betreffen die §§ 16 bis 19 den Abschnitt „Familiengerechte Arbeitszeit“. Aus systematischen Gründen sollten die §§ 19a zur Bestellung der Landesgleichstellungsbeauftragten durch das für die Gleichstellung von Frauen und Männern zuständige Mitglied der Landesregierung auf Grundlage eines Beschlusses der Landesregierung und § [...]
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