Zweckbestimmung ausschlaggebendZum Anlagevermögen gehören gem. R 6.1 Abs. 1 EStR die Wirtschaftsgüter, die bestimmt sind, dauernd dem Betrieb zu dienen. Ob ein Wirtschaftsgut zum Anlagevermögen gehört, ergibt sich aus dessen Zweckbestimmung, nicht aus seiner Bilanzierung. Ist die Zweckbestimmung nicht eindeutig feststellbar, kann die Bilanzierung Anhaltspunkt für die Zuordnung zum Anlagevermögen sein.
(nicht) [...]
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