Anhangangaben

08.10.2020  — Von Timm Haase. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH

IAS 19 sieht für Rückstellungen für Boni und Prämien, unabhängig davon, ob sie als kurzfristig oder langfristig einzustufen sind, keine gesonderten Anhangangaben vor. IAS 19.25 verweist lediglich auf die Pflichtangaben nach IAS 24, nach denen Angaben zu Leistungen an Mitglieder der Geschäftsleitung zu tätigen sind. Dies schließt Tantiemen, Prämien oder ähnliche Leistungen mit ein.

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