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Live-Online-Seminar: Praxiswissen Befristung/Teilzeit/Elternzeit

Aktuelle Änderungen des Befristungsrechts und der Elterngeldreform

6 Stunden

Auf einen Blick

Teilnahmegebühr: 570,- EUR zzgl. MwSt.

Dauer: 6 Stunden

Seminarkürzel: X-TZE

4,8 von 5 Sternen
basierend auf 14 Kundenbewertungen

Aus dem Inhalt

  • Geplante Änderungen des Befristungsrechts
  • Konsequenzen durch die Elterngeldreform vom 1.9.2021
  • Erste Entscheidungen zur Reform des Teilzeitrechts
  • Arbeit auf Abruf
Hier geht es zur Programmübersicht

Termine & Anmeldung

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Seminarziel

Im April hat das Bundesarbeitsministerium einen neuen Entwurf zur Änderung des Befristungsrechts vorgelegt. Vorgesehen sind insbesondere Änderungen bei sachgrundlosen Befristungen und Kettenbefristungen. Unter anderem soll ein Arbeitsverhältnis künftig max. für 18 Monate anstatt – wie bisher – für zwei Jahre sachgrundlos befristet werden können. Zudem sollen Unternehmen mit mehr als 75 Beschäftigten mit höchsten 2,5 Prozent der Beschäftigten sachgrundlos befristete Arbeitsverträge abschließen dürfen.

Zur letzten Reform des Teilzeitrechts (Brückenteilzeit) liegen erste Entscheidungen der Gerichte vor. Die Regelungen zu Arbeit auf Abruf werden immer noch zu wenig beachtet, mit erheblichen Folgen.

Die Elterngeldreform ist im September in Kraft getreten. Was bedeutet das für Sie als Arbeitgeber? Wer hat Anspruch darauf? Welche Fristen müssen gewahrt sein? Wie organisieren Sie die Elternzeitvertretung? Wie sieht es mit Urlaub und Krankheit aus und wie gehen Sie mit dem Teilzeitwunsch des Arbeitnehmers um?

Ihr Seminarteam

Katrin Lambert

Katrin Lambert

Seminar- und Produktmanagerin für die Bereiche Personalmanagement, Entgelt­abrechnung und Ausbildung

Telefon: 040 / 41 33 21 -31
E-Mail: k.lambert@dashoefer.de

Seminarorganisation

Seminarorganisation

Unser Organisationsteam steht Ihnen bei Fragen mit Rat und Tat zur Seite.

Telefon: 040 / 41 33 21 -0
E-Mail: seminare@dashoefer.de

Programmübersicht

Hinweis: Die Seminarunterlagen werden Ihnen in digitaler Form zugesandt.

  1. Die Befristung von Arbeitsverhältnissen
    1. Voraussetzungen nach geltendem und zukünftigem Recht
      1. Befristung mit Sachgrund
        • Mögliche Sachgründe
        • Problematik von Kettenbefristungen nach gegenwärtiger Rechtslage
        • Neu: Zitiergebot für kalendermäßige Befristungen.
        • Neu: In den schriftlichen Befristungsabreden soll künftig angegeben werden müssen, auf welchem Befristungsgrund die Befristung beruht.
      2. Befristung ohne sachlichen Grund
        • Geplant: Maximale Dauer: Zukünftig nur noch 18 Monate
        • Geplant: Verlängerungsmöglichkeiten: Zukünftig nur noch einmal
        • Vorbeschäftigungsverbot – Tod und Auferstehung der 3-Jahres-Frist?
        • Vorbeschäftigungsverbot – wann hindert es eine neue Befristung nicht?
        • Geplant: Arbeitgeber, die in der Regel mehr als 75 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigen, dürfen mit max. 2,5 Prozent ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sachgrundlose Befristungen vereinbaren
        • Geplant: Abweichung von Befristungsregelungen mittels Tarifvertrag nunmehr auf 54 Monate und einer höchstens dreimaligen Verlängerung beschränkt.
        • Neu: Übergangsregelung: bestehende und nachwirkende Tarifverträge, die von den Regelungen des TzBfG abweichen, gelten bis ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes.
      3. Zweckbefristung
      4. Kettenbefristungen
        • Geplant: Befristungen mit Sachgrund sollen nur zulässig sein, wenn die Gesamtdauer bei demselben Arbeitgeber eine Höchstgrenze von fünf Jahren nicht überschreitet
        • Geplant: Nach Ablauf von drei Jahren ist die Befristung mit Vorliegen eines sachlichen Grundes wieder zulässig.
        • Geplant: Ausnahmen von der Höchstdauer gelten für Vereinbarungen zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze
      5. Befristete Weiterbeschäftigung von Rentnern
    2. Rechtsfolgen
      1. Folgen unwirksamer Befristungen
      2. Gerichtliche Geltendmachung
  2. Teilzeitrecht – Gegenwärtige und zukünftige Rechtlage
    1. Voraussetzungen des Teilzeitanspruches
      1. Geltendmachung, Form und Frist
      2. Ablehnungsgründe
      3. Brückenteilzeit – Voraussetzungen und Folgen
    2. Rechtsfolgen und gerichtliche Durchsetzung
  3. Arbeit auf Abruf
    1. Was ist Arbeit auf Abruf?
    2. Entsprechende Anwendung auf andere Fallgestaltungen
    3. Die neuen Regelungen
  4. Reform des BEEG
    • Der Anspruch auf Elterngeld
      • Wer hat Anspruch?
      • Einkommensgrenze
      • Mehr Elterngeld bei Frühgeburten
      • Teilzeitarbeit während Elterngeldbezug
    • Partnerschaftsbonus
    • Elternzeitantrag
      • Wer kann Elternzeit beantragen?
      • Wann muss er gestellt werden?
      • Frist
      • Schriftform
      • Bestätigung der Elternzeit durch Arbeitgeber
      • Elternzeit erneut beantragen
    • Planung der Elternzeit-Vertretung
      • Teilzeitwunsch beachten –Anspruch auf Teilzeit während der Elternzeit
      • Ablehnung des Teilzeitantrags nur aus dringenden betrieblichen Gründen
    • Besondere Urlaubsregelungen bei Mutterschutz und Elternzeit
      • Erweiterte Übertragungsfristen,
      • Verminderung des Urlaubs wegen Elternzeit,
      • Urlaubsberechnung bei Rückkehr in Teilzeitarbeit.

Unsere Live-Online-Seminare bieten Ihnen viele Vorteile

  • Sparen Sie sich Reisezeit und -kosten bei diesem Live-Online-Seminar: Nehmen Sie bequem von Ihrem Arbeitsplatz aus teil.
  • Stellen Sie Fragen über Ihr Mikro oder die Chat-Funktion und profitieren Sie von anderen Teilnehmenden bei diesem interaktiven Online-Seminar.
  • Praktisch: Sie können sich mit Personen aus verschiedenen Standorten gleichzeitig schulen lassen.

Teilnehmerkreis / Zielgruppe

Dieses Seminar wendet sich an Führungskräfte, Personalverantwortliche und ihre Mitarbeiter*innen, die sich über die neuen Regelungen zur Teilzeit, Befristung und Elternzeit informieren möchten. Betriebsräte und Personalräte sind genauso angesprochen wie Fachanwälte für Arbeitsrecht, die ihrer jährlichen Fortbildungspflicht nach §15FAO nachkommen wollen.

Dauer

Das Online-Seminar dauert 6 Stunden.

Technische Voraussetzungen

Sobald die Plattform für das Webinar feststeht, wird sie hier bekanntgegeben.

Bitte beachten Sie, dass die Buchung nur die in der Buchung aufgeführten Personen zur Teilnahme an dem Online-Seminar berechtigt.

Die Zugangsdaten zum Online-Seminar erhalten Sie vor Beginn des Online-Seminars in einer separaten E-Mail.

Bitte beachten Sie, dass Sie zur Teilnahme am Online-Seminar Kopfhörer, Lautsprecher o. Ä. benötigen.

N. N.

Welcher Experte aus der Praxis für Sie referieren wird, wird rechtzeitig vor dem Termin bekanntgegeben.

Termine & Anmeldung

Bei drei oder mehr Teilnehmern aus einer Firma erhalten der dritte und alle folgenden Teilnehmer einen Rabatt von 10 Prozent auf den Seminarpreis.

Keine aktuellen Termine.
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