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Ist Arbeit im Haushalt genauso viel wert wie Arbeit im Job?

22.06.2017  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Postbank AG.

„Das bisschen Haushalt macht sich von allein“ – von wegen! Vor allem Menschen in einer Paarbeziehung glauben, dass Arbeit im Haushalt genauso viel wert ist wie Arbeit im Job. Das hat eine Postbank Umfrage ermittelt. Aber es gibt auch Widerspruch, vor allem von weiblicher Seite.

Rund 90 Prozent aller Deutschen, die in einer Beziehung leben, halten Arbeit im Haushalt und Arbeit im Job für ebenbürtig. Zu diesem Ergebnis kommt eine repräsentative Emnid-Umfrage im Auftrag der Postbank. Stefan Hirschauer, Professor für Soziologische Theorie und Gender Studies an der Universität Mainz, erläutert: „Das Umfrageergebnis zeigt eine oft übersehene Leistung von Paaren: Sie sind in der Lage, ganz ungleiche Tätigkeiten – von denen die eine traditionell als ‚Liebesdienst‘ gilt – als grundsätzlich gleichwertige Arbeit gelten zu lassen und entsprechend anzuerkennen.“ Bemerkenswert ist, dass doppelt so viele Frauen wie Männer die heimischen Pflichten und die Arbeit im Job unterschiedlich gewichten (Männer: 6,5 Prozent; Frauen: 13 Prozent). Stefan Hirschauer überrascht dieses Ergebnis nicht: „Frauen verzichten derzeit noch häufiger als Männer auf berufliche Anerkennung und sehen, da sie verzichten, viel klarer die Nachteile, jene Arbeit zu leisten, die unsere Gesellschaft nicht finanziell entlohnt.“

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Bloß kein Mut zur Lücke!

Laut einem aktuellen Bericht der OECD fällt es Eltern in Deutschland heute deutlich leichter, Familie und Beruf zu vereinbaren – Elterngeld und dem verbesserten Kinderbetreuungsangebot sei Dank. Dennoch besteht das Modell des männlichen Versorgers fort: Der Mann arbeitet in Vollzeit, meist 40 Stunden und mehr. Die Frau arbeitet in Teilzeit, erledigt zu Hause den Großteil der Hausarbeit und verbringt wesentlich mehr Zeit mit den Kindern als der Vater. Hierzulande tragen Mütter gerade einmal ein Viertel zum Haushaltseinkommen bei. „Teilzeit und Minijobs begrenzen auf Dauer nicht nur das Einkommen und die Karrieremöglichkeiten, sondern auch die Sozialversicherungsleistungen und damit die Rentenansprüche“, erklärt Stefan Weinert von der Postbank. „Im Falle einer Scheidung oder des Tods des Partners wird aus der ‚Beschäftigungslücke‘ leicht eine ‚Rentenlücke‘.“ Sein Tipp: Die Partner können Ausgleichszahlungen in eine private Rentenversicherung desjenigen vereinbaren, der seine Arbeitszeit zeitweilig reduziert. „Im aktuell niedrigen Zinsumfeld lohnen sich vor allem Rentenverträge, die die Chancen der Aktienmärkte nutzen, zum Beispiel eine investmentbasierte Rentenversicherung, die auf Rendite ausgerichtet, aber mit Sicherheitsmechanismen ausgestattet ist“, so Stefan Weinert.


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