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Unternehmen veröffentlichen ihre Jahresabschlüsse nur zurückhaltend

31.08.2010  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: DnB Germany GmbH.

Laut Wirtschaftsinformationsdienst D&B Deutschland haben im ersten Halbjahr 2010 erst circa 71.000 Unternehmen und damit weniger als 10 Prozent aller veröffentlichungspflichtigen Unternehmen in Deutschland ihre Jahresabschlüsse für 2009 vorgelegt.

Martina Neumayr, Risikoexpertin bei D&B Deutsch­land, sieht in der Wirtschaftskrise einen Grund für die derzeitige Zurückhaltung. "Viele Unternehmen werden die Veröffentlichungsfrist für ihre Jahresab­schlüsse komplett ausnutzen, denn die Krise hat in den meisten Jahresabschlüssen Spuren hinter­lassen, zum Teil sehr deutliche", so Neumayr.

Vor allem Kreditinstitute nutzen die Analyse von Jahresabschlüssen als Teil des Prüfverfahrens zur Kreditwürdigkeit von Geschäftskunden. Durch das Kreditwesengesetz sind sie ab einer bestimmten Kredithöhe sogar dazu verpflichtet (§ 18 KWG: Kredite ab TEUR 750). Bilanzratings dienen den Finanzinstituten weiterhin zur Li­mitgenerierung und sind durch die Regelungen von Basel II i.d.R. auch Bestandteil der Berech­nung ihrer Standardrisiko­kosten bei der Vergabe bzw. Absicherung von Krediten. Unternehmen befürchten, dass sich nun die krisenbedingt schlechteren Jahresabschluss­zahlen von 2009 negativ auf die Einschätzung ihrer Kreditwür­digkeit auswirken. "Es herrscht in Unternehmen häufig noch die Ansicht, mit Zahlen solange wie möglich hinter dem Berg zu halten, sei es gegenüber Kreditinstituten oder auch mit Blick auf den Wettbewerb", erläutert Neumayr. "Der Gedanke der Transparenz und Offenheit als eine Erkenntnis der Finanz- und Wirtschaftskrise muss sich hier noch durchsetzen."

Seit 2007 sind Unternehmen verpflichtet, ihre Jahresabschlüsse in elektronischer Form über den Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Diese Publizi­tätspflicht im Internet löste die frühere Pflicht ab, die Bilanz beim Handelsregister (Registergericht) zu hinterlegen. Viele Unternehmen, die jahrelang gar keine Daten veröffentlicht oder nur auf Anfrage reagiert haben, müssen jetzt deutlich detailliertere Geschäftszahlen und Informationen bereitstellen, um so einem Bußgeld vom Bundesamt für Justiz zu entgehen.

Quelle: D&B Deutschland GmbH / Presse Anzeiger
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