32/2017 - Damit können Sie rechnen!
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32/2017 Damit können Sie rechnen! 8. - 15. August 2017
Das FG Kiel hat entschieden, dass bei einer lediglich abstrakten Gefahr kein Anspruch gegen das Finanzamt besteht auf die Übermittlung der E-Bilanz per Datenfernübertragung zu verzichten (Urteil vom 8. März 2017 Az. 1 K 149/15).
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Der personenbezogene Höchstbetrag in § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 3 EStG i.d.F. des JStG 2010 begrenzt den Abzug von Aufwendungen eines Steuerpflichtigen auch bei der Nutzung von mehreren häuslichen Arbeitszimmern in verschiedenen Haushalten typisierend auf 1.250 € ... zum Artikel
Wie wir bereits ausführlich dargestellt haben, treten bei der Beschäftigung von Ferienjobbern und bei der Abgrenzung einer selbständigen von einer nichtselbständigen Tätigkeit nicht selten erhebliche Probleme auf. Hierbei handelt es jedoch nicht um ein spezifisches in der Ferienzeit auftretendes Problem, sondern um ein allgemeines. ... zum Artikel
eco Verband begrüßt Gesetzesentwurf des Innenministeriums: Endlich Investitionssicherheit für digitale Transformation in Unternehmen. ... zum Artikel
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Ein Großteil der Deutschen schätzt die Entwicklung an den Zinsmärkten sehr realistisch ein: Laut aktuellem Income-Barometer erwarten nur 8 Prozent der Befragten, dass es bereits zum Ende dieses Jahres wieder deutlich höhere Zinsen gibt.
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In einem Dienstvertrag mit einem GmbH-Geschäftsführer kann das Erreichen einer Altersgrenze als Grund für eine ordentliche Kündigung vereinbart werden. Das hat das OLG Hamm entschieden. ... zum Artikel
Eine Alternative zur Kündigung ist der Aufhebungsvertrag. Er beendet Arbeitsverhältnisse einvernehmlich und bietet Flexibilität, die allerdings für Arbeitgeber teuer werden kann. Ecovis-Arbeitsrechtler Thomas G.-E. Müller weiß, worauf es dabei ankommt. ... zum Artikel
Spätes Kommen und frühes Gehen, zu legere Kleidung und schlechte Urlaubsplanung: Arbeitnehmer in Deutschland machen in den Sommermonaten vieles falsch – finden zumindest ihre Vorgesetzten. Knapp ein Drittel der Personalverantwortlichen ärgert sich über solches Fehlverhalten, wie die aktuelle Arbeitsmarktstudie 2017 des Personaldienstleisters Robert Half zeigt. Mit strengen Regeln sollten Unternehmen in den Sommermonaten aber nicht reagieren. ... zum Artikel
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