Nutzt ein Steuerpflichtiger ein selbst gesteuertes Privatflugzeug für beruflich veranlasste Reisen, kann es sich bei den Flugkosten um Aufwendungen handeln, die die private Lebensführung berühren. Ob ein unangemessener beruflicher Aufwand vorliegt, ist danach zu beurteilen, ob ein ordentlicher und gewissenhafter Steuerpflichtiger angesichts der erwarteten Vorteile und Kosten die Aufwendungen ebenfalls auf sich genommen haben würde. Zu dieser Entscheidung kam der BFH in seinem Urteil vom 19. Januar 2017 (VI R 37/15, veröffentlicht am 12. April 2017).
... zum Artikel