In vielen Firmen ist es üblich, dass die Nutzer Zuzahlungen leisten müssen, um entweder eine bessere Ausstattung oder überhaupt einen Firmenwagen zu bekommen. Der BFH hat in gleich zwei Fällen entschieden, ob diese Zuzahlungen einen geldwerten Vorteil mindern können (Urteile vom 30.11.2016, VI R 2/15 und VI R 49/14, veröffentlicht am 15.2.2017).
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