Wer vergeblich versucht, sich durch die Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft einen Vorstandsposten zu sichern, kann die entstandenen Kosten als vorweggenommene Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abziehen. Dies hat der 14. Senat des Finanzgerichts Köln in seinem Urteil vom 21.10.2015 (14 K 2767/12) entschieden.
... zum ArtikelDer 9. Senat des Niedersächsischen Finanzgerichts (NFG) hat in seinem Urteil vom 13. Januar 2016 (Az.: 9 K 95/13) - soweit ersichtlich als erstes Finanzgericht - darüber entschieden, ob die Vorschrift des § 48 Abs. 4 Nr. 1 EStG auch auf inaktive ausländische Domizilgesellschaften Anwendung findet.
... zum ArtikelHochzeits- und Trauerredner können unter bestimmten Voraussetzungen den ermäßigten Steuersatz als ausübende Künstler in Anspruch nehmen, wie der Bundesfinanzhof (BFH) mit
Urteil vom 3. Dezember 2015 V R 61/14 entschieden hat.
... zum ArtikelBei der Erbschaftsteuer wirken Steuerschulden, die auf einer Steuerhinterziehung des Erblassers beruhen, nur dann erwerbsmindernd, soweit die hinterzogene Steuer nach dem Erbfall auch tatsächlich festgesetzt wird.
... zum ArtikelDie gewinnneutrale Realteilung einer Personengesellschaft kann auch beim Ausscheiden eines Gesellschafters vorliegen, wenn sie von den verbleibenden Gesellschaftern fortgesetzt wird.
... zum ArtikelDer Bundesfinanzhof (BFH) hat dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Frage vorgelegt, ob die sog. Zinsschranke aufgrund eines Verstoßes gegen den allgemeinen Gleichheitssatz verfassungswidrig ist (Beschluss vom 14. Oktober 2015
I R 20/15).
... zum ArtikelIn Deutschland ansässige Anleger, die in Investmentfonds mit Sitz in den USA investiert haben, können eine pauschale Ermittlung der steuerpflichtigen Kapitalerträge aus diesen Fonds nach § 6 des Investmentsteuergesetzes (InvStG) vermeiden, wie der Bundesfinanzhof (BFH) mit
Urteil vom 17. November 2015 VIII R 27/12 entschieden hat.
... zum ArtikelAnstatt den von Arbeitgebern und steuerberatenden Berufen immer lauter werdenden Forderungen nachzukommen, das Lohnsteuerrecht zu vereinfachen, ist eher das Gegenteil der Fall. In diesem Zusammenhang wird sehr deutlich, wie schwierig die Gratwanderung für den Gesetzgeber und die Finanzverwaltung ist, einen angemessenen Interessenausgleich zwischen Steuergerechtigkeit einerseits und Verwaltungsvereinfachung andererseits herbeizuführen.
... zum ArtikelEin Beispiel für die Abziehbarkeit eines häuslichen Arbeitszimmers gibt Experte Udo Cremer.
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