26.03.2020 — Von Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesfinanzhof
Veröffentlicht: 26. März 2020
Aktenzeichen: XI B 30/19
NV: Wirtschaftliche Interessen (z.B. Möglichkeit der Aufrechnung mit Erstattungsansprüchen) reichen für einen Anspruch auf Aussetzung des Verfahrens nach § 74 FGO nicht aus (Bestätigung der Rechtsprechung).
Urteil vom 4.3.2020
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