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Ausgabe 10/2019: »And the winner is …? So punkten Sie bei der Vergabe von Leistungsausschreibungen«

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Sehr geehrte Damen und Herren,

gebaut, modernisiert oder saniert wird immer. Damit einhergehend ist die Nachfrage nach kompetenten Architektur- und Ingenieursbüros konstant groß. Vor diesem Hintergrund kommt dem Auswahlverfahren zur Vergabe von Planungsaufträgen eine besondere Rolle zu.

Schließlich möchten Sie die Vergabe für sich beanspruchen! Doch dazu gehört viel mehr als nur ein günstiges Angebot. Wer den typischen Stolperfallen entgeht und die rechtlichen Spielräume bestmöglich ausnutzt, hat am Ende des Vergabeprozesses die besten Chancen auf den Zuschlag.

In unserem Praxis-Seminar informieren wir Sie über die wichtigsten Aspekte von Leistungsausschreibungen. Von der Vorbereitung bis zum Zuschlag: Wenn Sie am längeren Hebel sitzen wollen, buchen Sie sich jetzt einen Platz in unserem Seminar.

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Das Wichtigste zum neuen Vergabrecht

» Wie Sie sich optimal auf Verfahren vorbereiten
» So nutzen Sie die rechtlichen Spielräume richtig aus
» Vermeiden Sie Fehler und Risiken
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Weitere Beiträge aus dem Bau- und Architekturwesen finden Sie auch heute wieder im Newsletter. Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen!

Inhalte dieser Ausgabe

Bild der Woche

Von Thalia Potamou, Villa E-1027, CC BY-ND 2.0

Am 08. März 1921, heute vor 98 Jahren, wurde der Internationale Frauentag ins Leben gerufen. Ein Grund mehr, die Frauen aufleben zu lassen, die in den letzten anderthalb Jahrhunderten wichtige Maßstäbe für die moderne Architektur gesetzt haben.

Die berühmte irische Architektin und Designerin Eileen Gray (1878-1976) war der Beweis dafür, dass Frauen sich nicht hinter ihren männlichen Kollegen verstecken brauchten und es auch heute nicht tun müssen. Gray baute zwar nur wenige Häuser, konnte aber mit der hier abgebildeten Villa einen völlig neuen Maßstab für die klassische Moderne setzen. Sie selbst zog 1929 mit ihrem damaligen Liebhaber Jean Badovici in das an der Côte d'Azur gelegene Haus ein. Der avantgardistische Gebäudeentwurf mit dem seltsam klingenden Namen E-1027 (das E steht für Eileen, die Ziffer 10 für die Position von J wie Jean im Alphabet, die 2 für das B in Badovici und die 7 für das G ihres Nachnamens Gray) ist auch heute noch vielen Menschen der Architekturszene ein Begriff.

Drei Jahre beschäftigte sich Gray mit dem Bau. Sie fertigte Skizzen an, baute Modelle und beobachtete die Gezeiten, Windsituation und Einfall des Sonnenlichts. Das Gebäude sollte stets im Einklang mit der Natur stehen. "Das Sommerhaus am Meer" ist nach dem Prinzip des freien Grundrisses auf Stützpfeilern errichtet und um einen zentralen Raum herum angeordnet, der von einem kursiv laufenden Balkon umgeben ist. In vielen Elementen, wie beispielsweise den Sonnenplanen oder den Ziehharmonika-Fenstern, finden sich das gestalterische Gespür und der Sinn für Funktionalität von Eileen Gray wieder.

Interessanter Fakt: Kurz nach Einzug trennte sich Gray von ihrem Freund und betrat die Villa nie wieder. Dafür tauchte der weltberühmte Architekt Le Corbusier, ehemaliger Mentor Grays und guter Freund ihres ehemaligen Liebhabers Badovici, in der Villa auf und "verunstaltete" sie in einem Anflug von Wahnsinn im Inneren mit seinen Malereien. Gründe dafür werden einige genannt. Am plausibelsten ist aber wohl, dass Le Corbusier das Gebäude am liebsten selbst gebaut hätte und es aus Neid zu verschandeln versuchte. Seit 2015 ist die restaurierte Villa am Meer für Besucher frei zugänglich.

Thema der Woche

Was dürfen Maschinen entscheiden?

— Jasmin Dahler. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH
Bereits das Thema 'Big Data' wirft im Bereich Ethik insbesondere bezüglich der Privatsphäre etliche Fragen auf. Noch kritischer wird die Frage nach der digitalen Ethik, wenn es darum geht, was Maschinen für uns entscheiden dürfen — und was nicht. ... zum Artikel

Aus der Praxis

Bauherren haften grundsätzlich für Unfälle auf der Baustelle

— Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: TÜV Rheinland AG
„Eltern haften für ihre Kinder“ heißt es des Öfteren auf Schildern an einer Baustelle. Doch Fakt ist: Auf Baustellen haftet in erster Linie der Bauherr. „Das typische Eltern-haften-für-ihre-Kinder ist ein Hinweisschild ohne Rechtsbindung“, klärt Michael Müller, Arbeitssicherheitsexperte bei TÜV Rheinland auf. ... zum Artikel

Im Laden gucken und dann im Internet kaufen? Am Bau ist’s oft umgekehrt

— Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: BauInfoConsult GmbH
Jeder Einzelhändler kann ein Lied davon singen: Ganz besonders interessierte Kunden, die sich erst ausführlich beraten lassen, es sich dann aber noch in Ruhe überlegen möchten und auf Nimmerwiedersehen aus dem Laden verschwinden – und bei der Konkurrenz online bestellen. ... zum Artikel
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Energie und Umwelt

Besser wetterfest - So finden Bauherren ein sicheres Grundstück

— Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bausparkasse Schwäbisch Hall AG
Davon träumt so mancher Bauherr: Das eigene Haus direkt am Fluss oder mit unverbaubarer Aussicht aufs umliegende Tal. Was bei blauem Himmel wie ein Wohntraum aussieht, kann bei extremen Wetterlagen allerdings schnell zum Alptraum werden. ... zum Artikel

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» Das sind die neuen und aktuellen Verordnungen
» So erstellen Sie den Energieausweis richtig
» Wie Sie Fördermittel korrekt beantragen
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Recht und Steuern

Grundsteuer: Verbände plädieren für wertunabhängiges Flächenmodell

— Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Immobilienverband Deutschland (IVD)
Das Thema "Grundsteuer" bleibt ganz oben auf der Tagesordnung - obwohl sich die Politik auf ein Kompromissmodell geeinigt hat. Dieses lehnt der Immobilienverband IVD jedoch ab: Auf einem BID-Symposium bekräftigt der Verband seine Forderung nach einem wertunabhängigen Flächenmodell. ... zum Artikel

Wussten Sie schon?

Mausarm: Wenn jeder Klick schmerzt

— Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Barmer GEK
Missempfindungen in der Hand oder im Arm, Kraftverlust oder Schmerzen im Handgelenk, was früher die „Sekretärinnen-Krankheit“ war, heißt heute Mausarm und trifft aufgrund der zunehmenden Computerarbeit immer mehr Menschen. Doch dem lässt sich vorbeugen. ... zum Artikel

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Spruch der Woche

Die Dinge in Bewegung halten

— Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH
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Wie Sie Rügen und Nachprüfungsverfahren vermeiden »
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