08.11.2022 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Die Wohnungswirtschaft Deutschland.
Für die heutigen Beratungen ist, abweichend von den Kommissions-Empfehlungen, als Teilmaßnahme vorgesehen, dass Vermieter in einem extrem aufwändigen Verfahren für den Monat Dezember die Differenz zwischen der teilweise schon erhöhten monatlichen Nebenkosten-Vorauszahlung, die manche Unternehmen im Zuge der stark gestiegenen Energiepreise bereits nach oben angepasst hatten, und dem vor der Erhöhung fälligen Vorauszahlungsbetrag erstatten sollen. Das widerspricht den im Einvernehmen aller Beteiligter festgelegten Ergebnissen der ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme – und ist in der Praxis schlicht nicht umsetzbar.
Praxishilfen für Vermieter, Verwalter & Eigentümer
„Die Unterstützung des Bundes für die Entlastung bei den Gaskosten kann in der Praxis einzig und allein durch ein Verrechnen im Rahmen der Heizkostenabrechnung umgesetzt werden. Mit großem Unverständnis haben wir daher zur Kenntnis genommen, dass ohne Rücksprache mit den Experten eine von den Kommissionsvorschlägen abweichende Regelung für den Dezember-Abschlag geplant ist. Ein extrem kleinteiliges Herausrechnen von Teilbeträgen für Millionen von Wohnungen mit viel zu kurzem zeitlichen Vorlauf und nur für einen Monat verursacht einen massiven Aufwand, ohne die Bezahlbarkeit der Heizkostenabrechnung zu verbessern. Ganz abgesehen davon können insbesondere viele kleinere Wohnungsunternehmen diesen Aufwand schlicht nicht leisten. Wir fordern die Regierung dringendst auf, die Vorschläge der Gaskommission umzusetzen“, sagt Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW.
Viele Vermieter geben die dynamischen Energiepreissteigerungen nicht oder nicht in voller Höhe durch erhöhte Betriebskostenvorauszahlungen an einkommensschwache Haushalte und Familien weiter. Vermietern liegt also kein auszahlbares Guthaben der Mieter zur Begleichung der Heizkosten an die Energieversorger vor. Das von der Regierung vorgeschlagene Vorgehen würde also dazu führen, dass die Mieter nochmals deutlich höhere Nachzahlungsbeträge in der Abrechnung 2023 für 2022 zu erwarten hätten. Dadurch würde das Überschuldungsrisiko weiter steigen und zudem der angestrebte Sparanreiz durch die Rücknahme der akzeptierten erhöhten Vorauszahlungen konterkariert. „Mieter würden von einer solchen Regelung im kommenden Jahr kalt erwischt“, sagt Gedaschko.
Der Vorschlag einer allgemeinen Auszahlung des Differenzbetrages bei den Betriebskostenvorauszahlungen im Dezember verstößt insgesamt gegen die Architektur der Vorschläge der Gaskommission. Die Experten haben einen einmaligen Entlastungsbetrag von Gas- und Wärmekunden im Dezember vorgeschlagen. Dieser Betrag dient allein als finanzielle Brücke bis zur regulären Einführung der Gaspreisbremse. Mieter mit einer zentralen Heizungsanlage sind aber keine unmittelbaren Gas- und Wärmekunden des Versorgers, sondern erhalten die Abrechnung mit der Betriebs- und Heizkostenabrechnung in 2023. Ein vorheriger Abzug des Entlastungsbetrages beim Mieter würde dem Gesamtsystem der Entlastung der ExpertInnen-Kommission nicht gerecht werden und diesem deutlich widersprechen.
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Bild: M. Schuppich (Adobe Stock, Adobe Stock Standardlizenz)
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