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Wenn der Vermieterin die Pflanzen des Mieters nicht gefallen ...

16.11.2020  — Nele Röder.  Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.

… kann sie die Wohnung räumen lassen. Zumindest, wenn es sich bei den grünen Pflänzchen um Marihuana handelt, welches ihr Mieter in der Wohnung anbaut und konsumiert.

In Karlsruhe zog eine Vermieterin vor Gericht, um eine Kündigung ihres Mieters durchzusetzen. Der derzeitige Bewohner der Wohnung konsumierte das Rauschgift nicht nur, sondern baute es auch großzügig an. Das stellten Polizist*innen fest, als sie wegen des störenden Geruches die 2-Zimmer-Wohnung samt Keller und Dachbodenanteil durchsuchten und neben einer Vielzahl von Cannabispflanzen auch einen sogenannten „Growschrank“ in der Mansarde entdeckten, welcher zur Aufzucht der Pflanzen verwendet wird.

Vermutlich noch während der polizeilichen Durchsuchung tippte die Vermieterin eine fristlose Kündigung. Ihren Mieter interessierte das herzlich wenig. Er blieb, sodass es zur Räumungsklage kam. Auch das sah der Mieter gelassen. Schließlich konsumiere er das Marihuana aus medizinischen Gründen, um zahlreiche Beschwerden wie Bronchitis, Asthma und Atemnot zu kurieren. Eine ärztliche Ausnahmeerlaubnis hatte er dabei nicht. In der mündlichen Verhandlung sagte er aus, er werde sich diese zeitnah ausstellen lassen. Rückwirkend legal werden so allerdings weder Konsum noch Anbau vor der Klage.

Wie ging es aus?

Das Gericht wertete die Klage als begründet. Der Anbau und Konsum des Marihuanas rechtfertigten eine fristlose Kündigung. Das Vertragsverhältnis sei erschüttert worden, da die Wohnung vorsätzlich und planmäßig für die Begehung von Straftaten verwendet worden sei. In der nächsten Wohnung sollte sich dieser Mieter also eher einer Geranienzucht widmen.

AG Karlsruhe, Az.: 6 C 2930/16, Urteil vom 03.02.2017

Aber was ist eigentlich, wenn man als Mieter „nur“ den strengen Rauchgeschwadern eines Mitmieters trotzen muss?

Generell kann das Rauchen als Geruchsbelästigung gelten. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs von 2015 müssen Raucher im Freien Rücksicht auf andere Anwohner nehmen. Dabei können sie verpflichtet werden, nur zu bestimmten Uhrzeiten zu rauchen. Wie das dann im Einzelnen ausgeht, ist Sache des Gerichtes. Zu sehen beispielsweise in einem Urteil aus Dortmund, welches den angeklagten Rauchern einen genau getakteten Stundenplan auferlegte (nachzulesen hier: Rauchen nur nach Stundenplan).

Dieser Artikel stellt weder eine Rechtsauskunft dar noch kann die Gewährleistung übernommen werden, dass der Beitrag in jedem Detail der derzeit gültigen Rechtsprechung entspricht. Er dient lediglich der Information und erhebt keinen Anspruch auf Korrektheit im rechtlichen Sinne. Eine Rechtsauskunft darf nur durch eine juristisch ausgebildete Person erfolgen. Die Redaktion bemüht sich, vor allem die aktuelle Rechtsprechung zu berücksichtigen. Im Einzelfall kann es aber vorkommen, dass rechtliche Fragen von den Gerichten noch nicht abschließend geklärt sind oder unterschiedliche Rechtsauffassungen zu einem Thema bestehen.

Bild: rawpixel (Pixabay, Pixabay License)

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