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Verbändebündnis: Kein Aufweichen der energetischen Anforderungen durch neues Gebäudeenergiegesetz

09.08.2018  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Deutsche Umwelthilfe e. V..

Gemeinsame Pressemitteilung von DUH, DENEFF, DMB, GIH und NABU

Das geplante Gebäudeenergiegesetz, mit dem die Energieeinsparverordnung, das Energieeinsparungsgesetz und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz zusammengeführt werden sollen, darf die heute schon bestehenden energetischen Anforderungen nicht aufweichen, warnt ein Verbändebündnis.

In einem gemeinsamen Brief an die zuständigen Bundesminister Altmaier und Seehofer fordern die Deutsche Umwelthilfe (DUH), die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz e.V. (DENEFF), der Deutsche Mieterbund (DMB), der Gebäudeenergieberater Ingenieure Handwerker e.V. (GIH) und der NABU (Naturschutzbund e.V.), mindestens an dem derzeitigen energetischen Anforderungsniveau für den Wohnungsneubau festzuhalten. Vorschläge und Forderungen aus der Wohnungswirtschaft nach so genannten Öffnungsklauseln, nach einer Umstellung von Anforderungsgrößen, Quartiersbilanzierungen und anderen Flexibilisierungsoptionen, die zu einem Zurückfallen hinter bestehende Energieeffizienzstandards führen, lehnen die Verbände als falsch und kontraproduktiv ab.

Vor dem Hintergrund der energie- und klimapolitischen Ziele der Bundesregierung müsste in der Baupraxis eigentlich mindestens der Standard „Effizienzhaus 55“ oder besser erreicht werden. Da jedoch im Koalitionsvertrag vereinbart ist, an den aktuellen energetischen Anforderungen für Bestand und Neubau festzuhalten, dürfe die Politik aber keinesfalls eine Reduzierung dieses Anforderungsniveaus durch die Hintertür zulassen. Die Energieeffizienz von Gebäuden darf nicht zur Nebenrolle degradiert werden, das im Koalitionsvertrag ausdrücklich genannte „Efficiency First“-Prinzip darf nicht über so genannte Öffnungsklauseln unterlaufen werden.

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