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Tag der Rückengesundheit: Prävention im Homeoffice, in Büro und in Produktion

15.03.2021  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Institut für angewandte Arbeitswissenschaft (ifaa).

Rückenschmerzen waren auch im Berichtsjahr 2020 bei Krankenkassen* die zweithäufigste Einzeldiagnose, beziehungsweise die Einzeldiagnose mit den zweitmeisten Fehltagen – was Beschäftigte und Unternehmen tun können, erfahren Sie in diesem Artikel.

„Schon bevor Rückenschmerzen entstehen, sollte man darauf achten, mit dem eigenen Rückgrat achtsam umzugehen“, so Dr. Stephan Sandrock. Er ist Leiter des Fachbereichs Arbeits- und Leistungsfähigkeit des ifaa – Institut für angewandte Arbeitswissenschaft. Wie Beschäftigte mit Eigenverantwortung und Bewegung Rückenschmerzen vorbeugen können und wie der Arbeitgeber unterstützen kann, verrät das ifaa.

Schon in jungen Jahren vorbeugen: privat und im Job

„Bewegung ist oft der Schlüssel zu einem beschwerdefreien Rücken. Dies und ein insgesamt achtsamer Lebensstil,“ so Sandrock. Hier ist die eigene Initiative der Beschäftigten gefragt, um Rückenleiden zu vermeiden. „Zu einem rückenfreundlichen Lebensstil gehören vor allem Bewegung sowohl im privaten (wie zum Beispiel passgenaues Krafttraining oder Gymnastik) als auch im beruflichen Bereich. „Wer körperlich mit schweren Lasten umgehen muss, sollte darauf achten, richtig zu heben und zu tragen. Wichtig ist, dass die Assistenzsysteme wie Hebehilfen, die der Arbeitgeber zur Verfügung stellt, auch genutzt werden,“ so Sandrock. „Vor allem junge Mitarbeitende sollten darauf achten, da in jungen Jahren die Belastung nicht so stark wahrgenommen wird, es aber später Folgeschäden geben kann.“

Derzeit verbringen pandemiebedingt viele Beschäftigte mit büroähnlichen Berufen ihre Tätigkeiten im Homeoffice. Oft wird hier im Sitzen gearbeitet. Langes Sitzen kann allerdings durch den Bewegungsmangel Rückenbeschwerden begünstigen. Daher ist bei sitzenden Tätigkeiten darauf zu achten, regelmäßig für einen Belastungswechsel zu sorgen. Kleinere, in den Arbeitsalltag eingebrachte Übungen können dies unterstützen. Auch in Pausen sollten Beschäftigte darauf achten, sich - am besten an der frischen Luft zu bewegen.

Unternehmen zeigen Verantwortung

Unternehmen können im Rahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes durch verhältnis- und verhaltenspräventive Maßnahmen dazu beitragen, die Rückengesundheit ihrer Beschäftigten zu stärken. Zum Beispiel so:

  1. Förderung betrieblicher Gesundheitsbedingungen durch den Betrieb (zum Beispiel durch eine ergonomische Gestaltung des Arbeitsplatzes in der Produktion und im Büro). Die Checkliste Ergonomie des ifaa unterstützt Experten für Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung bei einer ersten orientierenden ergonomischen Bewertung von Arbeitsplätzen, Tätigkeiten, Arbeitsmitteln und der Arbeitsumgebung. Die ifaa-Checkliste Ergonomie gibt es gratis unter: https://www.arbeitswissenschaft.net/Checkliste_Ergonomie
  2. Eigenverantwortung der Beschäftigten hinsichtlich der eigenen Rückengesundheit stärken. Zum Beispiel können Führungskräfte Mitarbeiter motivieren, Muskeltraining und Entspannungstechniken in den privaten Alltag zu integrieren sowie bei sitzender Bürotätigkeit zwischendurch Geh- und Stehpausen/-tätigkeiten auszuführen.
  3. Freiwillige Unterstützung persönlicher Gesundheitsentwicklung der Beschäftigten durch den Betrieb (beispielsweise durch ein Angebot von Trainings zur Rückenkräftigung, Einführung aktiver Pausen oder Unterstützung der Stressbewältigung durch zum Beispiel Resilienztrainings). Ein Tipp: Für Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung können Arbeitgeber jährlich pro Beschäftigten 600,00 € lohnsteuerfrei investieren ((EStG), § 3 Nr. 34)).

Bild: nd3000 (Adobe Stock, Adobe Stock Standardlizenz)

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