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Steuervereinfachung beim Spendennachweis: Spendenquittungen können nun auch per Mail versendet werden

14.02.2017  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Ministerium für Finanzen und Europa des Saarlandes.

„Ihre nächste Spendenquittung schicken wir Ihnen gerne per Mail!“ So oder so ähnlich könnte zukünftig ein Schreiben der gemeinnützigen Organisationen an die Bürgerinnen und Bürger lauten, die im letzten Jahr gespendet haben.

Eine Übermittlung mit Brief bleibt nach wie vor möglich. Die Übermittlung per E-Mail kommt als rasches und effizientes Mittel der Kommunikation hinzu. Die Form der Zuwendungsbestätigung bleibt erhalten – nach dem Ausdruck sind also beide Spendenquittungen optisch nach amtlichem Muster erstellt – lediglich der Weg der Übermittlung ist unterschiedlich.

Hintergrund dieser Information ist ein BMF-Schreiben vom 6. Februar 2017 (Gz.: IV C 4 - S 2223/07/0012; DOK 2016/1033014), das es gemeinnützigen Organisationen freistellt, wie sie künftig Zuwendungsbestätigungen übermitteln wollen.

Ein entsprechender Vordruck ist auf der Homepage der Bürgerdienste Saar unter: http://www.buergerdienste-saar.de/zfinder-saar-web/forms?menuitemid=24224&residenceChange= oder auf der Homepage des Bundesfinanzministeriums unter: https://www.formulare-bfinv.de/ zu finden.




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