14.02.2017 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Ministerium für Finanzen und Europa des Saarlandes.
Eine Übermittlung mit Brief bleibt nach wie vor möglich. Die Übermittlung per E-Mail kommt als rasches und effizientes Mittel der Kommunikation hinzu. Die Form der Zuwendungsbestätigung bleibt erhalten – nach dem Ausdruck sind also beide Spendenquittungen optisch nach amtlichem Muster erstellt – lediglich der Weg der Übermittlung ist unterschiedlich.
Hintergrund dieser Information ist ein BMF-Schreiben vom 6. Februar 2017 (Gz.: IV C 4 - S 2223/07/0012; DOK 2016/1033014), das es gemeinnützigen Organisationen freistellt, wie sie künftig Zuwendungsbestätigungen übermitteln wollen.
Ein entsprechender Vordruck ist auf der Homepage der Bürgerdienste Saar unter: http://www.buergerdienste-saar.de/zfinder-saar-web/forms?menuitemid=24224&residenceChange= oder auf der Homepage des Bundesfinanzministeriums unter: https://www.formulare-bfinv.de/ zu finden.
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