21.01.2020 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V..
Die persönliche Steuernummer, das zuständige Finanzamt, die eigene Adresse, Name und Anschrift des Ehegattens oder Lebenspartners, die persönliche Bankverbindung: Auf der ersten Seite des Mantelbogens bleibt alles beim Alten. Interessant wird es erst ab Seite zwei, denn der neue Mantelbogen für die Steuererklärung ab 2019 will nur noch Antworten auf folgende Fragen:
Damit ist der neue Mantelbogen auf zwei Seiten zusammengeschrumpft.
Alle weiteren Informationen, die bislang im vierseitigen Mantelbogen einzutragen waren, sind zu eigenen Anlagen geworden. Hier die Namen der vier neuen Anlagen und was darin einzutragen ist:
Neu ab Steuererklärung 2019 ist auch, dass Daten, die dem Finanzamt bereits elektronisch übermittelt wurden wie Lohn oder Rente, nicht mehr eingetragen werden müssen.
Bild: TeroVesalainen (Pixabay, Pixabay License)
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