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Schon gecheckt, dass der Winter kommt?

18.10.2018  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Bayerisches Dachdeckerhandwerk Landesinnungsverband.

Beim Auto werden rechtzeitig vor dem Winter die Reifen gewechselt und der Frostschutz für Motor und Scheibenwaschanlage optimiert. Im Haus wird die Heizung spätestens jetzt gewartet und perfekt für den Winter eingestellt.

Kay Preißinger vom Landesinnungsverband des Bayerischen Dachdeckerhandwerks stellt sich da die Frage: „Warum wird dem Dach des Hauses nicht die gleiche Aufmerksamkeit zuteil?“ Eine berechtigte Frage, denn schließlich soll ein Dach über Jahrzehnte zuverlässig das gesamte Gebäude und sein Inventar schützen.

Nach Preißingers Ansicht sind sich die meisten Hausbesitzer und Hausverwaltungen nicht bewusst, welchen Beanspruchungen ein Dach ausgesetzt ist. Bei direkter Sonneneinstrahlung ist eine Aufheizung der Dachoberfläche im Sommer auf bis 70o C keine Seltenheit. In kalten Winternächten kann diese Oberflächentemperatur auf -20o C und tiefer absinken. Das bedeutet eine Temperaturdifferenz von über 90o C. Dazu kommen permanente Bewegungen der einzelnen Eindeckungselemente bei Sturm – gerade wenn die seit März 2011 für neue und sanierte Dächer vorgeschriebene Windsogsicherung nach DIN EN 1991-1-4 fehlt.

„Ein rechtzeitiger DachCheck kann mögliche Schwachstellen entlarven, bevor kapitale Dachschäden entstehen,“ so Preißinger. Deshalb werden z. B. auch Eindeckrahmen von Dachfenstern einer Sichtprüfung unterzogen. Denn hier wie auch bei Dachrinnen und Fallrohren können Äste, Laub und Moos die Wasserableitung beeinträchtigen. Dann sucht sich das Oberflächenwasser bei Regen oder Tauwetter seinen eigenen Weg. Und der wiederum kann ebenso ins Dachinnere führen wie auch über verstopfte Rinnen und Fallrohre hinaus an der Hauswand entlang. Nicht ganz ungefährlich sind auch die Eiszapfenbildung durch unkontrollierte Wasserabführung oder Dachlawinen durch marode Schneefangsysteme.

Gute Gründe also, die für einen jährlichen DachCheck durch den Dachdecker-Fachbetrieb sprechen. Und den vielleicht sogar wichtigsten nennt Preißinger auch gleich: „Wird durch eine Vernachlässigung der Obliegenheitspflichten ein Dritter geschädigt – z. B. durch umherfliegende Dachelemente – oder kommt es zu Feuchtigkeitsschäden im Gebäude, kann die zuständige Versicherung die Regulierung kürzen, komplett streichen oder sogar Hausbesitzer oder Hausverwaltung in Regress nehmen.“

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