07.08.2017 — Volker Hartmann. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.
Umsatzsteuer im Vertrieb und Einkauf
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Den 3. Teil dieses Beitrags finden Sie hier!
Ob eine selbständige Tätigkeit oder ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis vorliegt, lässt sich grundsätzlich nicht pauschal beantworten. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ist bei der Abgrenzung einer selbständigen von einer nichtselbständigen Tätigkeit nach dem Gesamtbild der Verhältnisse zu entscheiden. Wie die Vielzahl der zu dieser Thematik ergangenen Urteile zeigt, ist die Rechtsprechung hierbei sehr uneinheitlich, regional unterschiedlich und teilweise sogar widersprüchlich. So kann die Tätigkeit eines IT-Beraters sowohl selbständig als auch im Rahmen eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses ausgeübt werden.
Nächste Woche finden Sie im Newsletter eine Übersicht über die aktuelle Recht-sprechung zu dieser Thematik. Weil die Rechtsprechung uneinheitlich und teilweise nur schwer nachvollziehbar ist, empfiehlt es sich, sich bereits im Vorfeld der Beauftragung einen umfassenden Überblick über die Begleitumstände und die daraus resultierenden steuerlichen, sozialversicherungsrechtlichen und arbeitsrechtlichen Konsequenzen zu verschaffen. Unterbleibt dies, können erhebliche Steuer- und Beitragsnachforderungen die Folge sein.
Daher ist es ratsam, entsprechende Steuer- bzw. Sozialversicherungsexperten zu konsultieren. Hilfreich ist es ebenfalls, sich rechtzeitig vor der Beauftragung entsprechende Nachweise über den Status des Auftragnehmers erbringen zu lassen. Dazu gehört z.B., dass sich der Auftraggeber einen umfassenden Überblick über die tatsächlichen Verhältnisse des Auftragnehmers verschafft. Von Bedeutung ist hierbei, ob der Auftragnehmer eine eigene Organisation seiner beruflichen Tätigkeit nachweisen kann, ob er seinen steuerlichen Verpflichtungen nachkommt, ob und in welchem Umfang er am Markt auftritt, ob er eigene Räumlichkeiten und eigene Betriebsmittel hat und letztendlich, ob er (versicherungspflichtige) Arbeitnehmer beschäftigt.
Der Autor:
Volker Hartmann ist Diplom-Finanzwirt, Lohnsteueraußenprüfer und Betriebsprüfer im aktiven Dienst der Hamburger Finanzverwaltung. Volker Hartmann hat langjährige Prüfungserfahrungen, insbesondere bei Kapitalgesellschaften aller Branchen und Größen. Er ist seit vielen Jahren Referent und Autor beim Verlag Dashöfer. Seine Seminare zeichnen sich durch eine besondere Praxisnähe aus.
Hier finden Sie die aktuellen Seminartermine von Volker Hartmann.
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