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„Problem-Igel“: Wenn ein Wildtier zur Kündigung führt

09.10.2018  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.

Um ihren Bestand zu schützen, sind Igel mittlerweile seit rund 25 Jahren gesetzlich geschützt - und doch findet ihr Schutz im Mietrecht Grenzen. Ein Fall aus Berlin zeigt, wie ein harmloser Igel schnell zum „Problem-Igel“ wird.

Unterschlupf im Garten

Gerade bei Kindern ist es beliebt: Wenn im Herbst die ersten Blätter von den Bäumen fallen, werden in ruhigen Gartenecken kleine Laubhaufen zusammengefegt, um Igeln auf der Suche nach Unterschlupf ein Heim zu geben. Auch das Versorgen mit (mehr oder weniger geeignetem) Futter gehört für viele dazu.

Ein Igel wird zum „Problem-Igel“

Doch Vorsicht: (Zu) gut gemeinter Tierschutz findet seine Grenzen im deutschen Mietrecht. Das demonstriert eindrucksvoll ein Rechtsfall aus Berlin. Dort hatte eine Mieterin einen verletzt aufgefundenen Igel in ihrer Wohnung aufgenommen, um ihn zu verarzten und gesund zu pflegen.

Die gut gemeinte Tierrettung entwickelte sich jedoch nach einigen Wochen zum Anlass von erbittertem Streit: So beklagten sich bald die übrigen Bewohner des Miethauses über zunehmend lästigen „Wildtier-Geruch“ im Haus. Auf die an ihn herangetragenen Beschwerden reagierte schließlich auch der Vermieter und kündigte der renitent bleibenden Tierfreundin nach erfolgloser Mahnung fristlos. Da die Gekündigte den Rauswurf nicht ohne Weiteres akzeptieren wollte, landete der Igel-Fall vor dem Amtsgericht Berlin-Spandau.

Urteilsspruch

Das Urteil fiel dabei, man ahnt es, typisch „deutsch“ aus: Denn Igel – so die Richter – seien laut Gesetz keine Haustiere, sondern gelten als Wildtiere. Diese wiederum dürfen anders als Kleintiere nicht ohne Zustimmung des Vermieters im Haus gehalten werden. Die fristlose Kündigung der Mieterin sei deshalb wirksam.

Passen Sie also zukünftig auf, welche Tiere Sie sich ins Haus holen. Das deutsche Mietrecht nimmt es da sehr genau.

Urteil des Amtsgerichts Berlin-Spandau vom 11.11.2014, Aktenzeichen: 12 C 133/14

Dieser Artikel stellt weder eine Rechtsauskunft dar noch kann die Gewährleistung übernommen werden, dass der Beitrag in jedem Detail der derzeit gültigen Rechtsprechung entspricht. Er dient lediglich der Information und erhebt keinen Anspruch auf Korrektheit im rechtlichen Sinne. Eine Rechtsauskunft darf nur durch eine juristisch ausgebildete Person erfolgen. Die Redaktion bemüht sich, vor allem die aktuelle Rechtsprechung zu berücksichtigen. Im Einzelfall kann es aber vorkommen, dass rechtliche Fragen von den Gerichten noch nicht abschließend geklärt sind oder unterschiedliche Rechtsauffassungen zu einem Thema bestehen.
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