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Präventionsgesetz unterstützt die betriebliche Gesundheitsförderung

08.03.2018  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: TÜV Rheinland.

Ein Ziel des Präventionsgesetzes ist es, die Gesundheitsförderung in Unternehmen zu stärken. Dazu stellt das im Juni 2015 verabschiedete Gesetz zusätzliche finanzielle Mittel bereit. „Durch das Präventionsgesetz hat sich in der betriebliche Gesundheitsförderung schon einiges verändert, es bleibt allerdings Luft nach oben. Bei der Beantragung der finanziellen Unterstützung, aber auch bei der Konzeption von Programmen, die auf den Bedarf der Mitarbeiter zugeschnitten sind, benötigen Unternehmen gezielt Unterstützung“, fasst Dr. Michael Scheil, Koordinator Betriebliches Gesundheitsmanagement bei TÜV Rheinland, seine Erfahrungen seit Einführung des Präventionsgesetzes zusammen.

Bürokratische Hürden meistern

Über die Koordinierungsstellen der Krankenkassen können Gelder aus dem Präventionsgesetz abgerufen werden. In einigen Fällen scheitern diese Anträge jedoch an bürokratischen Hürden. „Unsere Experten kennen die gesetzlichen Vorgaben und unterstützen unsere Kunden auch bei der Antragstellung durch ein schlüssiges Gesundheitsförderungskonzept. Darüber hinaus ist TÜV Rheinland bei einigen Koordinierungsstellen als Dienstleister der Gesundheitsförderung anerkannt“, so Scheil.

Vielfältige Möglichkeiten für gesundheitsfördernde Maßnahmen

TÜV Rheinland arbeitet in der Gesundheitsförderung in den Handlungsfeldern Bewegung, Ernährung, Stress und Entspannung, Ergonomie und Demografie. In welchem Handlungsfeld Bedarf besteht, richtet sich nach den individuellen Gegebenheiten im Unternehmen: In einer Change-Situation stehen betriebspsychologische Sprechstunden im Vordergrund. In Betrieben mit körperlichen Belastungen sind Bewegungsprogramme Mittel der Wahl. Stellt der Betriebsarzt fest, dass ungünstige Ernährungsgewohnheiten zu Gesundheitsproblemen in der Belegschaft führen, bieten sich Aktionen zur gesunden Ernährung an. Um den vielfältigen Ansätzen für die betriebliche Gesundheitsförderung gerecht zu werden, arbeitet TÜV Rheinland mit interdisziplinären Präventionsteams. Diese beziehen auch die internen Experten aus den Unternehmen, beispielsweise eine Fachkraft für Arbeitssicherheit oder den Betriebsarzt, mit ein. „Die Arbeit in den Präventionsteams ist bisher einzigartig. Gemeinsam mit den Verantwortlichen in Unternehmen arbeiten sie die Ziele der Präventionsmaßnahmen heraus und kümmern sich um die Wirksamkeitskontrolle. Auf dieser Basis entwickeln sie ein ganzheitliches Konzept, das zum Unternehmen und seinen Mitarbeitern passt“, so Scheil.

Flexibilität bei der Durchführung gefordert

Aufgrund der unterschiedlichen Bedürfnisse der Arbeitnehmer ist bei der Durchführung der betrieblichen Gesundheitsförderung Flexibilität wichtig: Aktionen, die auf die Arbeitszeiten im Betrieb abgestimmt sind, helfen dabei, auch Schichtarbeiter zu erreichen. Für die Nachtschicht kann eine „Nacht der Gesundheit“ eine Form der betrieblichen Gesundheitsförderung sein, die dieser belasteten Arbeitnehmergruppe Wertschätzung entgegenbringt. Bei der Entwicklung individueller Konzepte greifen die Experten von TÜV Rheinland auf umfassende Erfahrungen aus vielfältigen Projekten zurück. Daher wissen sie, wie auch außergewöhnliche Anforderungen in Projekte der betrieblichen Gesundheitsförderung integriert werden können.

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