Online-Weiterbildung
Präsenz-Weiterbildung
Produkte
Themen
Dashöfer

Neues BMF-Schreiben zu Betriebsveranstaltungen vom 07.12.16: Teil 2

30.01.2017  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Volker Hartmann.

Mit Schreiben vom 07.12.16 an die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft zur lohnsteuerlichen Behandlung von Betriebsveranstaltungen hat das Bundesfinanzministerium Stellung zu diversen Zweifelsfragen bezogen.

Teil 2

Fachartikelserie von Volker Hartmann: Teil 1, Teil 3, Teil 4

Anzeige
Eintägiges Praxis-Seminar:
Prozessoptimierung
im Rechnungswesen

  • Abläufe optimieren
  • Abschlussarbeiten beschleunigen
  • Kosten senken
  • Strategien, Umsetzung, aktuelle Trends

Im letzten Newsletter haben wir Sie darüber informiert, dass entgegen dem Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 17.01.2011, 11 K 908/10 L bei der Ermittlung der bei der Ermittlung der anteiligen Aufwendungen bei einer Betriebsveranstaltung nicht auf die Anzahl der angemeldeten Teilnehmer, sondern auf die Anzahl der tatsächlichen Teilnehmer abzuzielen ist. Im Ergebnis sind die anteiligen vergeblichen Aufwendungen, die auf ursprünglich angemeldete, aber tatsächlich nicht teilnehmende Arbeitnehmer der Lohnversteuerung zu unterwerfen, soweit der Freibetrag in Höhe von 110 Euro überschritten wird.


Darüber hinaus hat das Bundesfinanzministerium Antworten auf Zweifelsfragen in Zusammenhang mit

  • Geschenken an Arbeitnehmer
  • Abgrenzung von echten und unechten Reisekosten
  • Aufwendungen für die auf die geschäftlich veranlasste Teilnahme von Geschäftspartnern oder Arbeitnehmern verbundener Unternehmen entfallende Aufwendungen und
  • Jubilarfeiern

Stellung bezogen.

Geschenke an Arbeitnehmer

Bei Geschenken an Arbeitnehmer ist zu differenzieren, ob der Wert des Geschenkes 60 Euro (einschließlich Umsatzsteuer) übersteigt oder nicht.

Soweit der Wert des Geschenkes 60 Euro nicht übersteigt, können die Aufwendungen des Arbeitgebers in die lohnsteuerliche Bemessungsgrundlage für Betriebsveranstaltungen einbezogen werden. Übersteigt der Wert des Geschenkes die 60 Euro-Grenze ist nach Auffassung des Bundesfinanzministeriums zu prüfen, ob das Geschenk anlässlich oder bei Gelegenheit einer Betriebsveranstaltung überreicht wird. Leider äußert sich das Bundesfinanzministerium nicht dazu, welche Konsequenzen aus dieser Differenzierung zu ziehen sind.

BFH-Urteil vom 07.11.06, VI R 58/04

Bereits mit Urteil vom 07.11.06, VI R 58/04 hat der Bundesfinanzhof klargestellt, dass Geschenke in Form von Goldmünzen, die ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern im Rahmen einer Weihnachtsfeier überreicht, nicht nach § 40 Absatz 2 Nr. 2 EStG pauschal versteuert werden können.

Es handelt sich nicht um Arbeitslohn, der anlässlich einer Betriebsveranstaltung, sondern um Arbeitslohn, der bei Gelegenheit einer Betriebsveranstaltung gewährt wird. Seine Rechtsauffassung begründet der Bundesfinanzhof damit, dass es nicht üblich sei, seinen Arbeitnehmern anlässlich einer Betriebsveranstaltung hochwertige Geschenke zu machen.

Geschenke, deren Wert 60 Euro übersteigen, führen zu einer nachhaltigen Bereicherung bei den Arbeitnehmern und müssen daher als separater lohnsteuerpflichtiger geldwerter Vorteil erfasst und der individuellen Lohnversteuerung unterworfen werden.

Fortsetzung in Teil 3

Der Autor:

Volker Hartmann

Volker Hartmann ist Diplom-Finanzwirt, Lohnsteueraußenprüfer und Betriebsprüfer im aktiven Dienst der Hamburger Finanzverwaltung. Volker Hartmann hat langjährige Prüfungs­erfahrungen, insbesondere bei Kapitalgesellschaften aller Branchen und Größen. Er ist seit vielen Jahren Referent und Autor beim Verlag Dashöfer. Seine Seminare zeichnen sich durch eine besondere Praxisnähe aus.

Hier finden Sie die aktuellen Seminartermine von Volker Hartmann.


nach oben