22.05.2017 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Towers Watson GmbH.
Der bisher gültige IFRS-4-Standard erlaubte die Verwendung lokaler Rechnungslegungsvorschriften für Versicherungsverträge in einzelnen Ländern bei der Erstellung eines IFRS-Jahresabschlusses. „Die dadurch bedingte Intransparenz wird nun weltweit radikal vereinheitlicht, was sicher eine gute Nachricht für Investoren ist“, sagt Andreas Schröder, Leiter der Financial Modelling & Reporting Practice im Bereich Lebensversicherungen für EMEA bei Willis Towers Watson.
„Durch Anforderungen einer marktnahen Bewertung, stets basierend auf aktuellen Annahmen sowie dem Ausweis einer sogenannten ‚Servicemarge‘, wird der IFRS 17 Investoren adäquater als zuvor über Renditen und Risiken informieren. Dennoch wird es dauern, bis diese neuen Informationen bei den Investoren angekommen sind“, so Schröder weiter.
"IFRS 17 tritt zum 1. Januar 2021 als global gültiger Rechnungslegungsstandard in Kraft und erfordert eine Eröffnungsbilanz bereits für 2020. „Auch wenn knappe vier Jahre recht lang zur Vorbereitung erscheinen, sollte die Komplexität der Umsetzung nicht unterschätzt werden. Neben der Ergebnis- und Eigenkapitalsteuerung sowie deren Volatilität müssen der gesamte Reportingprozess inklusive bereits jetzt verwendeter und möglicherweise neu benötigter IT-Komponenten, die Kommunikation mit Investoren, aber auch die Vergütungsprogramme auf Vorstandsebene auf den Prüfstand “, erklärt Michael Klüttgens, Leiter der Versicherungsberatung bei Willis Towers Watson in Deutschland.
Aus der Willis Towers Watson Analyse zu IFRS 17 gehen die folgenden größten Herausforderungen hervor:
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