Online-Weiterbildung
Präsenz-Weiterbildung
Produkte
Themen
Dashöfer

Neue Dokumente: Architekt des Berliner Schlossneubaus erfüllte die Voraussetzungen zur Wettbewerbsteilnahme nicht

28.07.2011  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Baudienst.

Um das Berliner Stadtschloss tritt keine Ruhe ein. Zwar hat der Architekt Franco Stella die Pläne für den Bau vorgestellt, und der Stiftungsrat hat den Bauplänen zugestimmt, doch der Streit um das Projekt könnte nun in eine neue Runde gehen.

Hamburg (ots) - Dem Kunstmagazin art liegen Dokumente der italienischen Behörden vor, aus denen klar hervorgeht, dass Stella lediglich für einen Architekten Sozialabgaben abgeführt hat. Franco Stella hat damit die Voraussetzungen zur Teilnahme am Wettbewerb für den Schlossentwurf - mindestens drei festangestellte Architekten - nicht erfüllt. Bisher gab es lediglich starke Hinweise, dass Stella die Teilnahmebedingungen nicht erfüllt hatte.

Nun liegt art ein Auszug des italienischen Nationalinstituts für soziale Fürsorge, der staatlichen Pensionskasse INPS, vor. Der dokumentiert, dass Stella nicht berechtigt war, am Wettbewerb des Bundesbauministeriums teilzunehmen. Denn dafür hätte er in den Jahren 2004 bis 2006 mindestens drei festangestellte Architekten beschäftigen müssen. Der Auszug aus der Pensionskasse zeigt aber, dass er damals nur für einen Architekten Sozialabgaben gezahlt hat, den Architekten Michelangelo Zucchini - für eine Halbtagsstelle. Selbst 2009, als er schon am Schlossprojekt arbeitete, beschäftigte Stella nur eine weitere Architektin, und das auch nur halbtags.

Gleichzeitig attackiert auch der Berliner Architekt Walter Noebel die Wahrheit der Aussagen von Franco Stella. Auf dem Bewerbungsbogen musste Stella auch ein Referenzobjekt angeben mit mehr als fünf Millionen Euro Bausumme, bei dem er mindestens die Vorplanung (Leistungsphase 2) in wesentlichen Teilen ausgeführt haben muss. Stella gab hier das Projekt der Messe von Padua an. Genau das "wesentlich" stellt Walter Noebel bei der Messe in Frage. "Die Architektenleistungen zum Wettbewerb, also Leistungsphase 2, sowie nach Auftragsvergabe die weiteren Planungsphasen wurden de facto von meinem Büro und meinen Mitarbeitern erbracht." Andere große Bauprojekte hat Stella nicht vorzuweisen.

Mit diesen beiden Erkenntnissen nimmt der Fall Franco Stella eine neue Wendung. Das Bundesbauministerium antwortete auf die Frage von art, wie viele Architekten Franco Stella beim INPS gemeldet habe, mit einem Verweis auf ein bereits abgeschlossenes Gerichtsverfahren: "Die Zulässigkeit der Vergabe des Auftrages an Franco Stelle wurde vom Oberlandesgericht Düsseldorf mit Urteil vom 02.12.2009 bestätigt. Gegenstand des Verfahrens war insbesondere auch die Zulassung von Franco Stella zum Wettbewerb auf der Grundlage der vom Auslober vorgegebenen Zulassungskriterien. Das Urteil hat bestätigt, dass Franco Stella zu Recht am Wettbewerb teilnehmen konnte."

Skandalös an der Causa Stella ist nach wie vor, dass durch die Teilnahmebedingung von drei Festangestellten 85 Prozent aller deutschen Architekten vom Wettbewerb ausgeschlossen worden waren, wie Zahlen des Europäischen Rats der Architekten ACE belegen.

Haben Sie Fragen oder Anregungen zu diesem Artikel oder zu unserem Newsletter?
Wenn Sie möchten, können Sie hier Ihre Meinung, Anmerkungen, Fragen oder Kritik hinterlassen.


Quelle: Gruner+Jahr, art
nach oben