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"Mitreden, mitentscheiden, mitbestimmen": Bundesministerin Katarina Barley ruft zur Beteiligung an den deutschlandweit anstehenden Betriebsratswahlen 2018 auf

19.03.2018  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Alle vier Jahre finden in der Zeit vom 1. März bis 31. Mai deutschlandweit Wahlen für die Interessenvertretungen der Beschäftigten in den Betrieben der Privatwirtschaft statt. Dazu erklärt Bundesministerin Dr. Katarina Barley:

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer brauchen engagierte und kompetente Interessenvertretungen. Und auch die Unternehmen profitieren davon. Denn eine klare Interessenvertretung der Belegschaften und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber sichern Beschäftigung und verbessern die Arbeitsbedingungen. Die Mitbestimmung ist seit Jahrzehnten ein zentraler Bestandteil und gelebte Praxis in der deutschen Wirtschaft und Gesellschaft. Sie ist Ausdruck für das Miteinander von wirtschaftlichem und sozialem Fortschritt.

Ich appelliere daher von Herzen an alle, ihr gutes Recht zu nutzen und sich in ihren Betrieben an der Wahl der Betriebsräte zu beteiligen. Denn Betriebsräte zu wählen, heißt Einfluss zu nehmen auf die Sicherung von Beschäftigung und die Gestaltung von Arbeitsbedingungen. Mit der Teilnahme an der Wahl stärken die Beschäftigten ihren Kolleginnen und Kollegen im Betriebsrat den Rücken und statten sie mit einem klaren Mandat aus. Gute Interessenvertretung fängt bei der Wahl an!

Die Arbeitswelt und die Anforderungen an die Belegschaften ändern sich. Die Organisation der Abläufe in Unternehmen und der Beschäftigung bringt neue Herausforderungen – im Kleinen wie im Großen. Im betrieblichen Alltag spielen Fragen der Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf, der Digitalisierung und Qualifizierung, der Arbeitszeitsouveränität und der gesunden Arbeitsbedingungen immer wieder und für alle eine Rolle. Auf diese Fragen nicht zu antworten, ist keine Option. Aber wie die Antworten ausfallen, das lässt sich mitgestalten, beeinflussen und im Sinne der Beschäftigten prägen. Das kommt jedoch nicht von allein. Dazu braucht es Menschen, die Verantwortung übernehmen, sich einbringen, mitreden und den Finger heben. Und es braucht die, die diese Menschen mit ihrer Stimme stark machen.

Dies gilt ganz besonders für solche Betriebe, die bisher noch keinen Betriebsrat haben. Nach dem Betriebsverfassungsgesetz kann grundsätzlich in jedem privaten Betrieb, in dem mindestens fünf Arbeitnehmer beschäftigt sind, ein Betriebsrat gegründet werden. Gewerkschaften unterstützen und beraten dabei.

Die Betriebsräte als Repräsentanten aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer arbeiten auf der Grundlage des Betriebsverfassungsgesetzes, das ihnen das Recht auf Mitwirkung und Mitbestimmung in sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten einräumt. Sie haben zudem die Einhaltung von Gesetzen, Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen und Unfallverhütungsvorschriften zu überwachen.

Daher: Nutzen Sie die Chance! Wählen und unterstützen Sie Ihre Interessenvertretung bei den am 1. März beginnenden Betriebsratswahlen!

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