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Missbrauchsverfahren gegen Amazon

06.12.2018  — Rolf Becker.  Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.

Am 29.11.2018 hat das Bundeskartellamt ein Missbrauchsverfahren gegen den Online-Giganten Amazon eingeleitet. In diesem Verfahren sollen die Geschäftsbedingungen und Verhaltensweisen von Amazon geprüft werden. Rechtsanwalt Rolf Becker von WIENKE & BECKER – KÖLN erläutert die Umstände.

Es geht unter anderem um Haftungsfragen und Gerichtstand- und Rechtswahlklauseln in den Händler-AGB. Untersucht werden auch Regeln zu Produktrezensionen, intransparente Kündigungen und Sperrungen von Händlerkonten, Einbehalt von Zahlungen und verzögerte Auszahlungen, Klauseln zur Einräumung von Rechten an dem vom Händler bereit zu stellenden Produktmaterial sowie Geschäftsbedingungen zum pan-europäischen Versand.

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Die Untersuchungen waren lt. Bundeskartellamt von zahlreichen Händlerbeschwerden in der Vergangenheit ausgelöst worden

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes in der Presserklärung:

„Amazon ist selbst der größte Online-Händler und das Unternehmen betreibt den mit Abstand größten Online-Marktplatz in Deutschland. Viele Händler und Hersteller sind beim Online-Vertrieb auf die Reichweite des Amazon Marktplatzes angewiesen. Amazon fungiert so als eine Art „gatekeeper“ gegenüber den Kunden. Die Doppelrolle als größter Händler und größter Markplatz birgt das Potential für Behinderungen von anderen Händlern auf der Plattform. Aufgrund der vielen uns vorliegenden Beschwerden werden wir prüfen, ob Amazon seine Marktposition zu Lasten der auf dem Marktplatz tätigen Händler ausnutzt. Die Geschäftsbedingungen und Verhaltensweisen von Amazon gegenüber den Händlern werden damit umfassend auf den Prüfstand gestellt.“

EU-Kommission startet ebenfalls Untersuchungen

Nicht nur die deutschen Kartellbehörden sind aufmerksam. Auch auf europäischer Ebene sind die europäischen Marktplätze von Amazon in den Fokus geraten. Bei diesen jetzt begonnenen Untersuchungen ergänzen sich zudem deutsche Verfahren, denn bei der Europäischen Kommission sieht man sich die Datenerhebungen und Nutzungen bei den Transaktionsdaten der Händler an. Es besteht der Verdacht, dass Amazon diese Daten für eigene Handelstätigkeiten auswertet und nutzt. Bereits im September 2018 erhielten auf Amazon Marketplace tätige Händler förmliche Auskunftsverlangen, an deren Erfüllung die Kommission vor kurzem erinnerte.

Gefragt wurde nach Umsatzzahlen, Angebotskategorien, Transaktionszahlen, anderweitigen Absatzkanälen, Übereinstimmungen mit dem Produktangebot von Amazon selbst und Umstände bei eventuellen Übernahmen von Produktangeboten durch Amazon, einschließlich Notizen und Schriftverkehr, den Auswirkungen, Kontaktaufnahmen zu Lieferanten durch Amazon sowie dem Einsatz von Softwaretools von Amazon, etwa zur Preisbestimmung.

Die Händler mussten die Fragen beantworten und kenntlich machen, ob es sich bei den Antworten um Geschäftsgeheimnisse handelt.

Die Wettbewerbshüter sehen insgesamt Konfliktpotential bei sog. Hybridplattformen, die ja auch selbst Anbieter und Wettbewerber sind, gleichzeitig aber über eine große Informationsmenge der Händler verfügen. Nach Angaben von Amazon kommt die Hälfte aller weltweit verkauften Produkte von kleinen und mittleren Unternehmen, die letztlich dem Riesen hilflos ausgeliefert sind. Lt. Angaben des HDE soll Amazon den Online-Markt mit 46% Marktanteil von einem 49 Milliarden schweren Markt (Stand 2017) deutlich dominieren. Etwa ein viertel des Umsatzes des Versandriesen soll auf den Marketplace entfallen.

Angesichts der Rekordbußgelder bei Google und den andauernden Untersuchungen des Bundeskartellamtes bei Facebook dürfte Amazon die Verfahren nicht auf die leichte Schulter nehmen.

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