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Lohnsteuer-Freibetrag zahlt sich doppelt aus: Mehr Nettomonatsgehalt für 2 Jahre!

04.10.2017  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Oberfinanzdirektion Karlsruhe.

„Ab dem 1. Oktober können Sie Ihren Lohnsteuer-Freibetrag für das Jahr 2018 beantragen. Er erhöht Ihr monatliches Nettoeinkommen sofort“, so Andrea Heck, die Präsidentin der Oberfinanzdirektion Karlsruhe.

Der Antrag für einen Freibetrag lohnt sich vor allem bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die hohe Werbungskosten haben, wie z.B. Fahrtkosten bei Berufspendlern. Der Freibetrag wird vom Finanzamt als elektronisches Lohnsteuerabzugsmerkmal (ELStAM) gespeichert und dem Arbeitgeber automatisch mitgeteilt, der ihn dann beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt.

Der Antrag bringt gleich doppelt Vorteile: „Beantragen Sie Ihren Freibetrag für zwei Jahre. Damit ersparen Sie sich im nächsten Jahr den Gang zum Finanzamt. Haben Sie Ihren Freibetrag für das Jahr 2017 bereits für zwei Jahre beantragt, gilt er automatisch auch für das Jahr 2018“, erläutert die Oberfinanzpräsidentin.

Für den Antrag steht der neue Vordruck „Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung 2018“ zur Verfügung. Der Vordruck ist erstmals in Anlehnung an die Einkommensteuererklärung in einen Hauptvordruck und verschiedene Anlagen unterteilt. „Dies hat für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer den Vorteil, dass neben dem Hauptvordruck nur noch die Anlagen ausgefüllt werden müssen, für die ein Freibetrag berücksichtigt werden soll“, erläutert Heck. Der gesonderte Vordruck „Vereinfachter Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung“ ist entfallen und in den neuen Hauptvordruck integriert.

Die erforderlichen Formulare erhalten Sie im Internet unter http://www.fa-badenwuerttemberg.de auf der Homepage des für Sie zuständigen Finanzamtes unter der Rubrik Service > Formulare oder direkt bei Ihrem Finanzamt.




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