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Jahresabschluss erstellen – strukturiert und stressfrei

24.09.2019  — Udo Cremer.  Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.

Zu den Dingen, an denen man in der Buchhaltung einfach nicht vorbeikommt, gehört u.a. auch der Jahresabschluss. Der kann eine Abteilung ganz schön in Beschlag nehmen und Zeit, Ressourcen und Nerven kosten. Udo Cremer gibt Ihnen Tipps, wie genau das nicht passiert und Sie strukturiert und stressfrei.

Ist das bei Ihnen auch so? Jedes Jahr nimmt man sich vor, mit den Jahresabschlussarbeiten rechtzeitig zu beginnen, strukturiert an die Sache heranzugehen und doch verschiebt man es immer weiter nach hinten.

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Mit einer gewissen Struktur ist es möglich, bereits mit den vorbereitenden Jahresabschlussarbeiten stressfrei zu beginnen.

Gute Vorbereitung ist die halbe Miete!

Gerade in der Vorbereitungszeit zum anstehenden Jahresabschluss sind wichtige Sachen zu klären:

  • ist die Inventur vorbereitet oder schon durchgeführt,
  • ist der Jahresabschluss des Vorjahres incl. aller Berechnungsunterlagen griffbereit,
  • soll ein handelsrechtlicher Jahresabschluss mit Überleitungsrechnung erstellt werden oder eine von der Handelsbilanz separate Steuerbilanz,
  • sind ergänzende Vorschriften für mittelgroße bzw. große Kapitalgesellschaften zu beachten,
  • muss ein Anhang und Lagebericht erstellt werden,
  • soll ein hohes oder ein niedriges Jahresergebnis ausgewiesen werden ….

Sie sehen also, es gibt bereits im Vorfeld eine Menge Fragen, die zu klären sind.

Vorbereitende Jahresabschlussarbeiten

Im Vorfeld der eigentlichen Jahresabschlussarbeiten kann schon eine Menge vorbereitet werden, so z.B.:

  • Sind die Eröffnungsbilanzwerte richtig übernommen?
  • Überprüfung der Sachkonten/Instandhaltungskonten auf aktivierungspflichtige Vorgänge hin?
  • Müssen im Rahmen von Neuanschaffungen Betriebsvorrichtungen von Gebäuden getrennt betrachtet werden?
  • Sind Grundbuchauszüge zu den Grundstücksposten vorhanden?
  • Liegen Saldenbestätigungen vor?

Sachkonten / Instandhaltung

Immer dann, wenn nachträgliche Anschaffungskosten entstanden sind, muss geklärt werden, ob gewinnmindernder Instandhaltungsaufwand vorliegt oder nachträglich zu aktivierende Anschaffungskosten gegeben sind.

Gebäude/Betriebsvorrichtung

Was für ein „normales“ Wirtschaftsgut wie z.B. einem Pkw gilt, dass er entweder insgesamt Betriebs- oder insgesamt Privatvermögen darstellt, gilt nicht für Gebäude. Nicht nur, dass Gebäude separat vom Grund und Boden getrennt zu buchen sind, darüber hinaus kann ein einzelnes Gebäude auch aus mehreren Gebäudebestandteilen bestehen, die entweder zusammen mit dem Gebäude oder separat zu aktivieren sind und damit zwangsläufig einer unterschiedlichen Abschreibung unterworfen werden.

Saldenbestätigungen

Sind für alle Forderungen ab einer bestimmten Höhe Saldenbestätigungen eingeholt worden. Müssen ggf. Wertberichtigungen auf einzelne Forderungen vorgenommen werden oder droht im schlimmsten Fall ein Totalausfall?

Die zuvor genannten Punkte bildet nur einen kleinen Bereich ab, mit dem man sich aber auch beschäftigen muss, wenn es um die Erstellung des Jahresabschlusses geht.

Der Autor:

Udo Cremer

Udo Cremer ist geprüfter Bilanzbuchhalter (IHK) und hat die Steuer­beraterprüfung mit Erfolg abgelegt. Er ist als Dozent für Steuer- und Wirtschaftsrecht tätig und veröffentlicht seit mehreren Jahren praxis­orientierte Fachbücher zu den Themen Buchführung, Kostenrechnung, Preiskalkulation, Kennzahlen, Jahresabschluss und Steuerrecht. Daneben wirkt er als Autor an zahlreichen Fachzeitschriften und Loseblatt­sammlungen im Bereich der Buchhaltung und des Steuerrechts mit.

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