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Immobilie steuerfrei schenken: So bleiben Haus oder Wohnung in der Familie

05.11.2019  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Stiftung Warentest.

Das Familienhaus sollen die Kinder oder der Ehepartner steuerfrei erben können, so das Ziel der Erbschaftsteuerreform von 2009. Doch in der Praxis scheitert das oft an den strengen Voraussetzungen. Ein Haus zu Lebzeiten auf die zukünftigen Erben zu übertragen, kann Steuern sparen und Familienzwist vermeiden. Die Steuerexperten der Stiftung Warentest zeigen vier Wege auf, wie der Besitz in der Familie bleiben kann.

Familien können Steuerfallen vermeiden

Immobilien und Erbschaft – dieses Thema wirft immer noch Rechtsfragen auf, die auch den Bundesfinanzhof (BFH) beschäftigen. So entschied der BFH kürzlich: Ein Sohn muss rückwirkend Erbschaftsteuer für das Elternhaus zahlen, weil er nicht innerhalb von sechs Monaten eingezogen war und seinen Freibetrag ausgeschöpft hatte. Solche Steuerfallen können Familien vermeiden, wenn Eltern ihre Immobilie zu Lebzeiten auf ihre Kinder übertragen. Das kann nicht nur Steuern sparen, sondern vermeidet auch Streit unter den Erben. Die Lösungen können ganz unterschiedlich sein.

Sich selbst und den Partner absichern

An erster Stelle sollte natürlich die eigene und die Absicherung des Ehepartners oder Lebensgefährten stehen. So kann ein Ehepartner oder gesetzlicher Lebenspartner die selbst genutzte Immobilie seinem Mann oder seiner Frau steuerfrei schenken. Darüber hinaus kann er ihr bis zu 500 000 Euro alle zehn Jahre geben, ohne dass Schenkungsteuer fällig wird. Der Partner könnte zwar das Haus steuerfrei – unabhängig vom Freibetrag –, erben, aber nur wenn er dort mindestens zehn Jahre lang wohnt. Nur wenn er in ein Heim umziehen muss, wäre ein früherer Auszug steuerlich kein Nachteil.

Dürftige Freibeträge für Paare ohne Trauschein

An erster Stelle sollte natürlich die eigene und die Absicherung des Ehepartners oder Lebensgefährten stehen. So kann ein Ehepartner oder gesetzlicher Lebenspartner die selbst genutzte Immobilie seinem Mann oder seiner Frau steuerfrei schenken. Darüber hinaus kann er ihr bis zu 500 000 Euro alle zehn Jahre geben, ohne dass Schenkungsteuer fällig wird. Der Partner könnte zwar das Haus steuerfrei – unabhängig vom Freibetrag –, erben, aber nur wenn er dort mindestens zehn Jahre lang wohnt. Nur wenn er in ein Heim umziehen muss, wäre ein früherer Auszug steuerlich kein Nachteil.

Elternhaus auf Kinder steuerfrei übertragen

Ist der Partner abgesichert, kommen die erwachsenen Kinder ins Spiel. So könnte zum Beispiel der Sohn das Haus erhalten und die Eltern weiter darin wohnen. Das hätte den Vorteil, dass der Sohn für Sanierungen aufkommt und die Eltern dadurch entlastet. Beim Kind wird – anders als beim Ehepartner – die geschenkte Immobilie auf den Freibetrag angerechnet. Es kann jedoch Werte bis zu 400 000 Euro von jedem Elternteil alle zehn Jahre steuerfrei erhalten. Liegt aktuell der Verkehrswert des Hauses unter dem Freibetrag, darf das Amt keine Steuern verlangen.

Steuerturbo für neuen Hausbesitzer

Erhält im Beispielfall der Sohn das Haus, kann er seine Steuerersparnis noch optimieren, wenn er das geschenkte Haus an seine Eltern vermietet. Zwar müssen dann die Eltern wenigstens 66 Prozent der ortsüblichen Warmmiete zahlen. Doch der Sohn kann als Vermieter neben der Gebäudeabschreibung alle Ausgaben als Werbungskosten absetzen, etwa für Grundsteuern, Versicherungen und Betriebskosten, Sanierung und Modernisierung. Damit die Vermietung zählt, muss der Sohn einen Mietvertrag mit seinen Eltern wie unter Fremden üblich vereinbaren.

Wertausgleich für die Geschwister

Gibt es Geschwister, könnten die Eltern ihnen als Ausgleich zum Beispiel Vermögen in Form von Wertpapieren übertragen, ohne dass Steuern fällig werden. Wenn Eltern Wertpapiere auf ein Depot ihres Kindes übertragen, müssen sie der Bank die Schenkungsabsicht offenlegen – sonst nimmt diese einen Wertpapierverkauf an und erhebt eventuell Abgeltungsteuern. Die Bank informiert zwar das Finanzamt über die Schenkung – das bleibt aber innerhalb der Schenkungsfreibeträge ohne Folgen.

Immobilie übertragen – die wichtigsten Tipps

  • Bedingungen: Verschenken Sie nicht Ihr Vermögen, nur um Steuern zu sparen. Zurückfordern können Sie nur schwer etwas. Schenken Sie Ihrem Ehepartner die selbst genutzte Immobilie zu Lebzeiten. Das ist steuerfrei – im Erbfall nur unter strengen Bedingungen.
  • Freibeträge: Wollen Sie größere Vermögen übertragen, sollten Sie die Steuerfreibeträge alle zehn Jahre neu ausschöpfen. Ein Kind kann von jedem Elternteil bis zu 400 000 Euro steuerfrei erhalten.
  • Steuerfrei übertragen: Eltern oder Großeltern können Grundbesitz auf ihre Nachkommen übertragen, ohne dass Grunderwerbsteuer anfällt. Das gilt auch für Ehe- und gesetzliche Lebenspartner.
  • Pflegekosten: Nutzen Sie die Freibeträge alle zehn Jahre neu, können über die Jahrzehnte hinweg große Vermögen übertragen. Aber das Sozialamt kann Schenkungen aus den letzten zehn Jahren zurückfordern, wenn es Pflegekosten für einen Angehörigen vorgestreckt hat.
  • Beratung: Um sich abzusichern, können Sie Ihr Wohnhaus unter Auflagen verschenken – etwa, dass Sie dort weiter wohnen und es später noch vermieten können. Lassen Sie sich von einem Fachanwalt für Erbrecht, Steuerberater oder Notar beraten.
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