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IDW veröffentlicht Positionspapier zu Pflichten und Zweifelsfragen zur nichtfinanziellen Erklärung als Bestandteil der Unternehmensführung

20.06.2017  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: IDW.

Die herkömmliche Finanzberichterstattung wird immer häufiger mit den folgenden Kritikpunkten konfrontiert: Komplexität, Vergangenheitsorientierung und Information Overload sowie unzureichende Berücksichtigung von wesentlichen Erfolgstreibern, vor allem von Nachhaltigkeitsaspekten.

Der Gesetzgeber hat mit dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz bestimmte große Unternehmen verpflichtet, ihre (Konzern-)Lageberichte künftig um eine nichtfinanzielle Erklärung zu erweitern.

Das IDW begrüßt die explizite Aufnahme von Nachhaltigkeitsaspekten in den Lagebericht als einen ersten Schritt zur notwendigen Fortentwicklung der Unternehmensberichterstattung. „Die Übereinstimmung der Unternehmensausrichtung mit den berechtigten Stakeholder-Erwartungen sichert die langfristige Wettbewerbsfähigkeit und minimiert insbesondere Reputationsrisiken“, sagt Prof. Dr. Klaus-Peter Naumann, Sprecher des Vorstands des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW).

Dieses IDW Positionspapier stellt die unmittelbaren Auswirkungen der Verpflichtung zur Abgabe einer nichtfinanziellen Erklärung für Unternehmensleitung, Aufsichtsräte, Wirtschaftsprüfer und Berichtsadressaten dar. Darüber hinaus werden wichtige Zweifelsfragen zur Aufstellung der nichtfinanziellen Erklärung erörtert.

Es richtet sich insbesondere an Unternehmen: Solche, die zur Aufstellung einer nichtfinanziellen Erklärung verpflichtet sind, ebenso wie solche, die das neue Berichtsinstrument im Rahmen ihrer Unternehmenskommunikation freiwillig nutzen wollen.




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