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HOAI 2013 in Kraft

18.07.2013  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.

Die neue Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist verkündet worden

Es ist soweit. Die neue HOAI 2013 ist am 16.7.2013 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und vorgestern, am 17.07.2013, in Kraft getreten. Gleichzeitig tritt die HOAI von 2009 außer Kraft.

Was ist neu, was bleibt gleich?

Geändert hat sich bei den anrechenbaren Kosten, dass nunmehr die vorhandene Bausubstanz wieder berücksichtigt werden soll und dafür die Umbauzuschläge gesenkt wurden, die Leistungsbilder, die in weiten Teilen völlig neu gefasst worden sind, die Bewertung der einzelnen Leistungsphasen für die einzelnen Leistungsbilder und eine ganze Anzahl von eher systematisch bedeutsamen Kleinigkeiten und Klarstellungen.

Die Systematik der HOAI 2013 entspricht im Wesentlichen der alten Systematik der HOAI 2009. Gleich geblieben ist die Ermittlung des Honorars aus den anrechenbaren Kosten entsprechend der Kostenberechnung oder Kostenvereinbarung, der Honorarzone, des Tafelwertes, eventueller Zuschläge und Nebenkosten. Gleich geblieben ist auch die Beschränkung der HOAI auf die planerisch-schöpferischen Leistungen Flächenplanung, Architektur, Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerke, Tragwerksplanung und Haustechnik.

— Bundesgesetzblatt Teil I 2013 Nr. 37 vom 16.07.2013: Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure – HOAI)

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